Glanzvoll war der Start der neuen Koalition aus CDU/CSU und FDP nicht gerade. Bundeskanzlerin und CDU-Parteivorsitzende Angela Merkel erhielt zwar am Montag die erhoffte Zustimmung ihrer Partei zum Koalitionsvertrag, doch noch bevor die Tinte darunter trocken war, kam Widerstand aus den unionsgeführten Bundesländern. Die Ministerpräsidenten fürchten nicht zu Unrecht, dass sie einen Großteil der versprochenen Steuerreform bezahlen sollen. Ausfälle bei der Einkommensteuer gehen wegen des Verteilungsschlüssels zu etwa gleichen Teilen zu Lasten von Bund und Ländern und - zu einem kleineren Teil - der Kommunen. Schwerwiegendstes Versäumnis der Koalitionspartner ist es, keine Aussagen dazu zu machen, wie sie den Katalog von Wohltaten finanzieren wollen, den sie im Koalitionsvertrag beschlossen haben: Über den Einstieg in die Steuerstrukturreform mit 20 Mrd. Euro in den Jahren 2012 und 2013 hinaus geht es um die Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld, die Beseitigung der krisenverschärfenden Elemente der Unternehmensteuerreform, Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer, die Förderung von Bildung und Steuererleichterungen für Forschungsausgaben sowie weitere Finanzprogramme für Verkehr, Landwirtschaft und Gaststätten. An diesen zusätzlichen Maßnahmen von 14 Mrd. Euro sind die Länder mit rund einem Drittel beteiligt. Spätestens im Bundesrat wird der neuen Regierung der Protest auf die Füße fallen, wenn sie nicht nach einer Lösung mit den Ländern sucht. Denn wenn es ums Geld geht, endet die Parteifreundschaft. Insgesamt birgt die neue Koalition mehr Sprengstoff als Schwarz-Rot. 2005, als nach dem knappen Wahlergebnis und der schwierigen Annäherung zwischen Union und SPD der Koalitionsvertrag langwierig verhandelt wurde, glich dieser am Ende einer Aufgabenliste, die die Regierung während ihrer Amtszeit abarbeiten konnte. Unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten wie die Laufzeit von Atomkraftwerken blieben strittig und ruhten während der Legislaturperiode. Anders agiert nun die selbst ernannte "Wunschkoalition". Der Vertrag kam schnell zustande, aber vieles bleibt offen. Allein acht Regierungskommissionen und Expertenräte sollen sich in der neuen Legislaturperiode um komplexe Themen kümmern, die die Koalitionspartner auf die Schnelle nicht lösen konnten. Dazu zählen die umfassende Reform der Gemeindefinanzen, die geplante Systemumstellung bei der Mehrwertsteuer mit einer Revision der ermäßigten Sätze, die Gesundheitsstrukturreform oder ein flexibler Ablaufplan zur Privatisierung von Beteiligungen der öffentlichen Hand. Vor allem die Konsolidierung der Staatsfinanzen ist ein ungelöstes Thema zwischen den Koalitionspartnern, das allein mit mehr Wirtschaftswachstum und der Hoffnung auf Selbstfinanzierung nicht zu bewältigen sein wird. Eine enorme Aufgabe mit vielen ungelösten Finanzfragen liegt darum vor dem neuen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Für sein Arbeitsgebiet enthält der Koalitionsvertrag jedoch einen weiteren umfangreichen Teil, den der Minister zügig aufgreifen dürfte, da der Bundesetat damit nicht belastet wird: Strukturreformen am Finanzplatz Deutschland. Neben der in der Branche heiß und strittig diskutierten Reform der Bankenaufsicht wird auch das Kapitel der gesetzlichen Vorgaben zur Corporate Governance wieder neu aufgerollt. Zudem stehen weiter vorbeugende Maßnahmen gegen künftige Finanzkrisen auf der Agenda der Koalition. Anders als sich zunächst abzeichnete ist die Frage der künftigen Zuständigkeit der Aufsicht über Finanzinstitute noch nicht entschieden. Die Bankenaufsicht soll zwar unter dem Dach der Bundesbank zusammengeführt werden, ohne dass die Unabhängigkeit der Zentralbank berührt werden darf, wichtig ist aber, was zwischen den Zeilen steht. Trotz der heftigen Intervention der Assekuranz enthält der Koalitionsvertrag keine Garantie für den Verbleib der Versicherungsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das ist kein Versehen, sondern eine bewusste Entscheidung, um über die genauen Modalitäten erst im Gesetzgebungsverfahren ohne Vorfestlegungen zu entscheiden. Die Idee der Bundesbank, die gesamte Solvenzaufsicht über Banken und Assekuranz für sich zu reklamieren, bleibt damit eine mögliche Variante. Zudem will sich Schwarz-Gelb politischen Spielraum für das ebenfalls im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel lassen, die Aufsichtsstandards auf EU-Ebene zu vereinheitlichen. Neu anfassen will die Koalition auch die Vergütungsregelung für Manager. Bei schlechter Geschäftsentwicklung sollen Gehaltsabzüge möglich sein, und die Hauptversammlung darf künftig über die Eckpunkte der Vorstandsvergütung mitentscheiden. Strenger sollen zudem die Vorgaben für den Wechsel von der Vorstands- an die Aufsichtsratsspitze werden. Die Corporate Governance Kommission und der Kodex wird mit einer zunehmenden gesetzlichen Verankerung von Vorgaben an Bedeutung verlieren. Mit der Finanzmarktpolitik kann die Koalition schnelle Erfolge vorweisen, die ihr in der Steuer- und Haushaltspolitik nicht beschieden sein werden.
(Börsen-Zeitung, 27.10.2009)
Börsen-Zeitung, 27.10.2009,
Autor Angela Wefers,
Ausgabe Nr. 206,
Seite 8, 659 Worte
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