EZB und BaFin

Aufsicht beäugt Bank­vorstände kritischer

Im vergangenen Jahr hat die Europäische Zentralbank ihre Leitlinien für die Eignungsprüfung von Bankvorstandsmitgliedern verschärft. Inzwischen spürt man im Markt die Folgen. Auch Genehmigungen durch die BaFin werden schwieriger.

Aufsicht beäugt Bank­vorstände kritischer

bn Frankfurt

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ziehen die Zügel in den Berufungsverfahren für Vorstandsmitglieder an. Dies legen übereinstimmende Angaben aus unterschiedlichen Quellen im Markt nahe. Gerade im Fall von Risikomanagern und Compliance-Verantwortlichen gestalte es sich in jüngster Zeit oftmals schwierig, das Plazet der Aufsicht zu erhalten, heißt es etwa mit Blick auf die BaFin. Weder EZB noch BaFin teilen auf Anfrage mit, wie sich die Zahl der von ihr abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber für Vorstandsfunktionen zuletzt entwickelt hat. „Die BaFin führt keine Statistik darüber, wie häufig Kandidatinnen oder Kandidaten die aufsichtlichen Anforderungen nicht erfüllen“, erklärt ein Sprecher.

Eine Statistik zu abgeschmetterten Aspiranten wäre laut Angaben aus dem Markt ohnehin wenig aussagekräftig. Als ungeeignet bewertete Kandidaten scheitern in der Regel, bevor die Aufseher diese offiziell ablehnen: Entweder zeigen die informellen Vorgespräche, dass ein Kandidat nicht in Frage kommt, oder die Bank zieht diesen im Laufe des Verfahrens zurück, um einen Reputationsschaden zu vermeiden. Das offizielle Prozedere hält dann in der Regel keine Überraschungen mehr bereit. „Auch aufgrund der Anzeigepflicht des § 24 Abs.1 Nr. 1 KWG erfährt die BaFin regelmäßig bereits in einem frühen Stadium von einem neuen Kandidaten“, erläutert die BaFin das Kreditwesengesetz. „Sie hat daher die Möglichkeit, den Kandidaten zu prüfen und etwaige bankaufsichtliche Maßnahmen – bis zum Abberufungsverlangen – anzudrohen, falls die Anforderungen nicht erfüllt sind.“ Er nehme wahr, dass die Zahl der abgelehnten Kandidaten zugenommen habe, sagt ein Beobachter auch mit Blick auf die europäische Bankenaufsicht, die im vergangenen Jahr ihren Leitfaden für die „Fit-&-Proper“-Prüfung verschärft hat. Auch nutze die EZB vermehrt das Instrument einer erneuten Prüfung, eines Reassessment, wenn in einer Bank Mängel zutage getreten seien. Dabei lege sie das Konzept der Gesamtverantwortung des Vorstands zugrunde. Die Aufsichtsratsspitze müsse dann schon einmal schriftlich erklären, inwieweit ein Vorstandsmitglied nach wie vor positiv zur Entwicklung des ihm anvertrauten Geschäftsbereichs beitrage.

Bericht Seite 3

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