WERTBERICHTIGT

Ad-hoc-Kunst von der Börse

Börsen-Zeitung, 21.7.2017 Eine Ad-hoc-Mitteilung klar und unmissverständlich zu formulieren ist eine Kunst. Eine Kunst, die Investor-Relations-Manager und Compliance-Juristen nicht immer unfallfrei beherrschen. Denn solche Mitteilungen richten sich...

Ad-hoc-Kunst von der Börse

Eine Ad-hoc-Mitteilung klar und unmissverständlich zu formulieren ist eine Kunst. Eine Kunst, die Investor-Relations-Manager und Compliance-Juristen nicht immer unfallfrei beherrschen. Denn solche Mitteilungen richten sich nicht nur an Fachkollegen und Kapitalmarktprofis, bei denen man beispielsweise die Bedingungen für Bußgeldzahlungen nach § 30 OWiG voraussetzen darf. Ad-hoc-Mitteilungen interessieren auch die nicht einschlägig vorgebildete breite Öffentlichkeit, vor allem wenn es sich um spektakuläre Vorgänge und prominente Personen handelt, wie bei den Ermittlungen wegen Insiderhandels gegen Deutsche-Börse-Chef Carsten Kengeter. Dass sich selbst die Finanzaufsicht durch eine diesbezügliche Ad-hoc der Deutschen Börse irritiert zeigt, legt neben unglücklicher Formulierung auch grundsätzliche Kommunikationsdefizite nahe. Sicher wäre es nicht verkehrt, in die Formulierung von Ad-hoc-Mitteilungen auch Kommunikationsprofis der Presseabteilung einzubinden. Denn ein Unternehmen muss das, was es tut, nicht nur korrekt und unmissverständlich mitteilen, sondern auch erklären können.cd