Kapitalregeln

BaFin bekennt sich zu Basel III

Sowohl die deutsche Bankenaufsicht Bafin als auch die französische Notenbank blieben einem Appell von 25 Notenbanken und Aufsehern fern, worin die strikte Umsetzung von Basel III gefordert worden war. Jetzt wird das Bekenntnis dazu nachgeliefert.

BaFin bekennt sich zu Basel III

bn Frankfurt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich am Freitag zum Abschluss des Regelpakets Basel III bekannt. „Die BaFin steht klar zu den getroffenen Beschlüssen zu Basel III“, teilte die Behörde vor dem Wochenende mit. Sie war im Wochenverlauf in den Fokus gerückt, nachdem Bundesbankpräsident Jens Weidmann einen europaweiten Appell von 25 Notenbankern und Aufsehern für eine strikte Umsetzung der globalen Regeln in EU-Recht unterzeichnet hatte, nicht aber die BaFin. Informationen der Börsen-Zeitung zufolge hatte die Behörde nach Rücksprache mit dem Bundesfinanzministerium darauf verzichtet.

Berlin hat auf EU-Ebene mit Frankreich, Dänemark und Luxemburg im Zuge der Umsetzung in EU-Recht Lockerungen durch eine Verrechnung europaspezifischer Kapitalpuffer mit den infolge des sogenannten Output-Floors steigenden Anforderungen von Basel III favorisiert. „Jetzt, 13 Jahre nach der Krise ist eine global konsistente Umsetzung längst überfällig“, erklärt die BaFin. Insbesondere solle die Regelung zum sogenannten Output-Floor „wie vereinbart umgesetzt werden“. Im Hause heißt es, damit wende man sich auch gegen eine Verrechnung von Puffern.

Ebenfalls in den Blickpunkt gerückt war mit dem offenen Brief an EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness François Villeroy de Galhau – die Unterschrift von Frankreichs Notenbankgouverneur fehlt ebenfalls unter dem Appell, dabei sitzt de Galhau dem Lenkungsausschuss des Baseler Ausschusses der Bankenaufseher vor, der Basel III entwickelt hat. Dessen Sprecher hat auf Anfrage inzwischen auf eine Äußerung de Galhaus vom Mittwoch verwiesen: „Klar unterstütze ich eine volle, konsistente und rasche Umsetzung von Basel III in Europa, das habe ich bei mehreren Gelegenheiten erklärt. Das Timing dieses Briefes aber ist nicht hilfreich, da wir noch nicht den Vorschlag der Kommission kennen und folglich seine Substanz nicht beurteilen können.“ Der Vorschlag der EU-Kommission zur Umsetzung der Regeln wird Ende Oktober erwartet.

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