Rückzahlungsansprüche

Banken rechnen Folgen von BGH-Urteil durch

Die Frage von Rückzahlungsansprüchen von Kunden nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Änderungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch Banken ist auch nach Zustellung der schriftlichen Begründung ein heißes Eisen, das...

Banken rechnen Folgen von BGH-Urteil durch

bn/fir Frankfurt

Die Frage von Rückzahlungsansprüchen von Kunden nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Änderungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch Banken ist auch nach Zustellung der schriftlichen Begründung ein heißes Eisen, das niemand im Sektor gerne anfasst. Die Berliner Volksbank etwa, nach Bilanzsumme die Nummer 2 unter den genossenschaftlichen Primärinstituten, verwies gestern auf Anfrage auf den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der will seine Vorschläge nach Analyse des Dokuments den Mitgliedsinstituten unterbreiten und verweist ansonsten auf die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände erklärt wiederum: „Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Verbraucher aufgrund des Urteils von ihrem Kreditinstitut Entgelte zurückfordern können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies ist vielmehr eine Frage des individuellen Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Bank.“ Konkret hatte der BGH die Praxis, die Zustimmung der Kunden zu Gebührenerhöhungen als gegeben anzusehen, wenn sie angekündigten Änderungen nicht binnen zweier Monate widersprechen, für unzulässig erklärt.

Die Postbank, auf deren AGB-Klauseln das BGH-Urteil zurückging, werde Rückstellungen für etwaige Gebührenrückforderungen bilden, wie sie auf Anfrage erklärt – in welcher Höhe, sei noch nicht absehbar. Ansprüche würden auf ihre Rechtmäßigkeit individuell überprüft und Entgelte gegebenenfalls erstattet, erklärte ein Sprecher. Die Bank gehe allerdings nicht davon aus, dass Kunden pauschal alle gezahlten Entgelte zurückverlangen können, wenn die entsprechenden Klauseln unwirksam sind. „Ein solcher Anspruch kann sich vielmehr nur auf solche Entgelte erstrecken, die seit der letzten wirksamen Vertragsanpassung oder seit dem ursprünglichen Vertragsschluss zu viel gezahlt worden sind.“ Die Sparkasse Darmstadt, die nach dem BGH-Urteil eine geplante Erhöhung von Kontogebühren zurückgenommen hat, sowie die Commerzbank verweisen auf Abstimmungen mit ihrem jeweiligen Verband.

Seit dem ursprünglichen Vertragsabschluss dürften in den meisten Fällen mehr als drei Jahre vergangen und damit die gewöhnliche Verjährungsfrist überschritten sein. BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler hatte jüngst erklärt, die Aufsicht schließe nicht aus, dass eine Größenordnung von der Hälfte des Jahresüberschusses der Banken im Feuer stehe. Bei Juristen wird dies relativiert. Eine zivilrechtliche Rückzahlungspflicht der Banken ohne Geltendmachung durch den Kunden sei nicht zu erkennen, heißt es dort. Da es bei den strittigen Gebühren um ungleich geringere Summen gehe als etwa vor Jahren im Falle des Urteils zu Kreditgebühren, bleibe abzuwarten, wie viele Kunden letztlich Geld zurückforderten. Die Berechnung dieser Beträge samt Zinseffekten sei keineswegs trivial. Dennoch könnten Banken um der Reputation willen gut beraten sein, aktiv Rückzahlungen anzubieten. Dabei müssten Geschäftsleiter nicht nur auf Kunden und Aktionäre, sondern auch auf die Prüfer und Aufseher achten. Generell wäre es hilfreich, wenn die Bankenverbände eine einheitliche Linie finden könnten.