BdB fordert transparente Äquivalenz

Verband verlangt klare Regeln für Akzeptanzbeschlüsse der EU und Mitsprache des privaten Sektors

BdB fordert transparente Äquivalenz

Angesichts der Verhandlungen um einen Handelsvertrag zwischen Großbritannien und der EU nach dem Brexit sowie dem Börsenstreit zwischen Brüssel und der Schweiz macht sich der Bundesverband deutscher Banken (BdB) für mehr Transparenz im Äquivalenzregime der Europäischen Union stark.bn Frankfurt – Deutschlands private Banken machen sich für mehr Transparenz und Berechenbarkeit im Äquivalenzregime der Europäischen Union stark. In einem Positionspapier fordert der Bundesverband deutscher Banken (BdB) “Verbesserungen zum Nutzen des EU-Binnenmarktes und der Marktteilnehmer”.Das Thema hat in jüngster Zeit gehörig an Relevanz gewonnen. Im Zuge des Brexit stellen Äquivalenzregelungen, die gegenseitige Anerkennung bestehender Regeln (siehe Kasten), im Feld der Finanzdienstleistungen das wichtigste Instrument dar, um einen Handelsvertrag zwischen Brüssel und London zu erreichen. Die vom Brexit ausgelösten Debatten hätten die Notwendigkeit simpler und transparenter Prozesse gezeigt, um regulatorische Konflikte sowie Verunsicherung an den Finanzmärkten zu vermeiden, argumentiert der Verband. Die Regelungen zur Äquivalenz standen im vergangenen Jahr auch im Fokus, als die EU-Kommission im Streit mit der Schweiz über die bilateralen Beziehungen die Anerkennung der Äquivalenz für die Schweizer Börse nicht verlängerte. Bern reagierte mit einer Verordnung, der zufolge ausländische Börsen die Anerkennung zum Handel von Schweizer Aktien nur noch dann erhalten, wenn deren Heimatländer ihren Wertpapierfirmen uneingeschränkt erlauben, Schweizer Aktien in der Schweiz zu kaufen und zu verkaufen. “Konsistente Prinzipien”Um die Berechenbarkeit der Äquivalenzregelungen zu verbessern, schlägt der Verband unter Führung der Co-Hauptgeschäftsführer Andreas Krautscheid und Christian Ossig nun eigenen Angaben zufolge vor allem nichtlegislative Maßnahmen vor. So regt er einen “objektiveren Entscheidungsfindungsmechanismus” sowie “konsistente Prinzipien” für die Einschätzung der Äquivalenz von Drittstaaten an. Zudem soll der Geltungsbereich der aktuellen Äquivalenzregeln ausgeweitet werden. Nicht zuletzt schwebt dem Verband ein “standardisierter Zwei-Wege-Marktzugang” vor.Den Vorstellungen der Organisation zufolge sollte als Basis gleichwohl ein Rechtsrahmen mit allgemeinen Prinzipien für Äquivalenzregeln etabliert werden, der unter anderem den Prozess zur Einleitung von Äquivalenzentscheidungen festlegt, den Ablauf und die Dauer der Bewertungsphase, die Kontrollrechte von EU-Parlament und -Rat sowie nicht zuletzt “einen formalisierten Rahmen für den Entzug von Äquivalenzentscheidungen”.Derzeit sähen zwar verschiedene Vorschriften etwa im Wertpapierrecht bereits heute Äquivalenzregeln vor. Diese seien aber nicht harmonisiert und gälten zudem nur in kleinen, klar definierten Bereichen, heißt es. Die Bandbreite der Dienstleistungen, welche via Äquivalenzregelungen erbracht werden können, sollte daher auf weitere regulatorische Gebiete ausgeweitet werden, heißt es. Als Schlüsselfelder nennt der Verband Zahlungsdienstleistungen sowie Verwahrdienste.Mit Blick auf den Entzug einer Äquivalenzerklärung schlägt der Verband formalisierte Konsultationen für Unstimmigkeiten zwischen der EU und Drittstaaten vor, zudem eine Beteiligung des privaten Sektors. Nur unter diesen Umständen sollte es möglich sein, die Anerkennung der Äquivalenz zu entziehen, heißt es. Bis dahin sollten Regelungen in Drittstaaten “ungeachtet eines differierenden Rechtsrahmens” als äquivalent angesehen werden, meint der BdB. Die Anerkennung der Äquivalenz könne derzeit in einer sehr kurzen Frist in Kraft treten, oftmals ohne klare Prozedur für ihre Aussetzung, heißt es. Finanzinstitute und deren Kunden benötigten aber Stabilität, Vorhersehbarkeit sowie Rechtssicherheit. Zudem empfiehlt der Verband , dass die EU nach einer Äquivalenzentscheidung Drittstaaten dazu drängt, EU-Einheiten ihrerseits korrespondierenden Marktzugang zu gewähren. Der grenzüberschreitende Zwei-Wege-Marktzugang könnte zur Bedingung für die Gewährung bzw. Verlängerung der Äquivalenz erklärt werden, heißt es.