Finanzmarktnovellen

Bundestag billigt Wirecard-Gesetz

Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz und dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes hat der Bundestag zwei Reformen aus einem Konvolut noch vor dem Ende der Legislaturperiode passieren lassen.

Bundestag billigt Wirecard-Gesetz

wf Berlin

Der Bundestag hat in Berlin die Entwürfe des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) und des Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes gebilligt. Beide Novellen müssen noch den Bundesrat passieren. Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz reagierten Bundesregierung und Bundestag auf den Wirecard-Skandal. Unbemerkt von Finanzaufsicht BaFin, Deutscher Prüfstelle für Rechnungslegung und den Wirtschaftsprüfern des früheren Dax-Konzerns waren knapp 2 Mrd. Euro vermeintlicher Bankguthaben auf Treuhandkonten verschwunden.

Mit der Novelle wird die Leitungsstruktur der Aufsicht neu geordnet und die Bilanzkontrolle allein auf die BaFin übertragen. Wirtschaftsprüfer müssen künftig stärker rotieren und sehen sich mit höheren Haftungsgrenzen konfrontiert. In den kommenden Jahren bleibt bei der Wirtschaftsprüfung viel zu tun“, erklärte Heribert Hirte, Berichterstatter der Unionsfraktion. Ein transparentes und modern kontrolliertes Aufsichtssystem sei im Interesse des deutschen Kapitalmarktes. „Politik und Wissenschaft werden die Umsetzung des neuen Verfahrens der Bilanzkontrolle, aber auch die neuen Instrumente der Corporate Governance in der Praxis kritisch begleiten.“

Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes verbietet künftig reine Blind Pools, bei denen das Anlageobjekt noch nicht feststeht. Semi-Blind-Pools wie Windparks bleiben weiter möglich. Die Mittelverwendung wird aber genauer kontrolliert.