Pensionskassengeschäft

Credit Suisse droht neues Ungemach

Der Credit Suisse droht in den USA der Verlust des Status als Qualified Pension Asset Manager (QPAM). Damit wäre das dortige Pensionskassengeschäft akut gefährdet.

Credit Suisse droht neues Ungemach

dpa-afx Zürich –

Der Credit Suisse droht neuer Ärger. Laut verschiedenen Medienberichten vom Donnerstag ist das Pensionskassengeschäft der Schweizer Großbank in den USA in Gefahr. Denn aktuell gebe es eine Überprüfung der Behörden, ob das Finanzinstitut in den Vereinigten Staaten in dem Sektor weiter tätig sein dürfe. So berichteten die Nachrichtenagentur Bloomberg sowie verschiedene Schweizer Wirtschaftsmedien, dass der Status der Bank als sogenannter Qualified Pension Asset Manager (QPAM) auf dem Prüfstand stehe. Sie berufen sich dabei auf eine Meldung im sogenannten „Federal Register“ der USA. Diese wurde dort vom US-Arbeitsministerium bereits am Dienstag publiziert.

Ausnahmen gefährdet

Konkret drohe der CS damit, dass sie den Zugang zu der besonderen regulatorische Ausnahmeregelung als QPAM verliert. Auf diese könnten sich die Banken in dem wichtigen Markt bei der Verwaltung von US-Pensionsfonds verlassen. In der Mitteilung im Register heißt es nun, dass das Arbeitsministerium aufgrund der früheren Verurteilungen und des Fehlverhaltens der Bank prüfen werde, ob der Status der CS als „qualifizierte professionelle Vermögensverwalterin“ verlängert oder widerrufen werden soll.

Das US-Arbeitsministerium hatte den QPAM-Status der Credit Suisse um ein Jahr verlängert. Die Verlängerung sei jedoch erfolgt, „um sicherzustellen, dass die abgedeckten Pensionspläne und deren Teilnehmer und Begünstigte geschützt sind“, so der Wortlaut der Meldung. Die Überprüfung folge derweil auf das Schuldeingeständnis der Bank im Mosambik-Korruptionskomplex.

Gegenüber anderen Medien lehnte die Credit Suisse eine Stellungnahme ab, auch eine Anfrage der Nachrichtenagentur AWP wollte die Bank unkommentiert lassen. Das US-Arbeitsministerium antwortete laut dem Bloomberg-Bericht ebenfalls nicht sofort auf Anfrage.