Harmonisierung der Vorgaben

EU-Abwickler straffen Notfallpläne der Banken

Die EU-Abwicklungsbehörde SRB hat einen Leitfaden vorgelegt. Ziel ist es, den Banken die Selbsttests und Planung der eigenen Abwicklung zu vereinfachen.

EU-Abwickler straffen Notfallpläne der Banken

EU-Abwickler straffen Notfallpläne der Banken

SRB legt harmonisierten Leitfaden für die Selbstüberprüfung und Planung der Abwicklung von Kreditinstituten vor

fed Brüssel

Europas oberste Behörde für die Abwicklung angeschlagener Banken will die Entsorgung in die Schieflage geratener Banken effektiver gestalten. Zu diesem Zweck hat der Single Resolution Board (SRB) einen Leitfaden vorgelegt, der die Vorgaben der EU-Bankenaufsicht EBA konkretisiert. Ziel ist es, die diesbezügliche Selbstüberprüfung der Institute zu fördern und die Planung der Abwicklungsfähigkeit europaweit zu harmonisieren.

Umsetzbarkeit im Blick

„Die Tests verbessern die Fähigkeit der Banken, Abwicklungsstrategien umzusetzen“, betont SRB-Chef Dominique Laboureix. Durch das mehrjährige Testprogramm verbessere der SRB, die nationalen Abwicklungsbehörden und die Banken ihre Möglichkeiten, jedes Krisenszenario direkt anzugehen. Die Tests seine ein wesentlicher Bestandteil der „Vision 2028“. Im Kern geht es bei diesem Vorhaben darum, sicherzustellen, dass Abwicklungsstrategien funktionsfähig und umsetzbar sind. Banken sollten zeigen können, dass sie im Falle eines Falles abzuwickeln sind.

Wettbewerbsfähigkeit erhalten

Dabei haben die Aufseher haben nach eigenen Angaben darauf geachtet, dass der Aufwand für die europäische Banken nicht größer ist, als der ihrer Konkurrenten im angelsächsischen Raum oder im Rest der Welt. Damit will die EU-Behörde dem vielfach geäußerten Ruf der Branche nach einem „Level Playing Field“ gerecht werden. Nicht zuletzt, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden, seien die Auflagen an die Finanzinstitute vereinfacht worden.

Nur noch alle zwei Jahre

So ist die Zahl der nachzuweisenden Fähigkeiten um ein Fünftel reduziert worden, die Frequenz der Berichtspflicht auf einmal in zwei Jahren. Zudem verringert die EU-Abwicklungsbehörde die Anforderungen an die Granularität von Reports und Tests – verbunden allerdings mit dem steten Hinweis, dass es keinerlei Abstriche an der Abwicklungsfähigkeit der Banken geben soll. Mit den Vereinfachungen des Verfahrens entspreche der SRB den Wünschen der Institute, die sich ausführlich in einer Konsultation und in einem technischen Austausch geäußert haben.

Template und Summary

Nicht tangiert von der neuen Vorgaben seien die MREL-Vorgaben, also die Mindestanforderungen an die Eigenmittel zum Abpuffern von Verlusten, stellt die EU-Behörde klar. Im Zentrum stünden vielmehr der Fragebogen zur Dokumentation der eigenen Abwicklungsfähigkeit (Self Assessment Template) und die Schlussfolgerungen als Ergebnis der Selbstversuche (Executive Summary).

Anleitung für Selbsttests

Wie der SRB erläutert, konzentriert sich der harmonisierte Ansatz fünf Punkte. Erstens gehe es um eine angemessene Governance, zweitens um die Ausgestaltung der (Selbst)-Testmethoden – von reinen „Schreibtisch-Übungen“ bis hin zu „Dry Runs“. Daneben enthält der Leitfaden Hinweise für die Testumgebung, für die Inhalte der Tests und die nachträgliche Begleitung der Ergebnisse.

Trenn- und Übertragbarkeit

Flankierend legt die Abwicklungsbehörde auch Wert auf die Fähigkeit der Banken, Geschäftseinheiten abzutrennen (Seperability) und zu übertragen (Transferability). Die Aufseher reagieren mit Klarstellungen auf Fragen der Industrie rund um das so genannte „Transfer Playbook“. Zu Beginn dieser Woche hatten SRB und Marktteilnehmer noch einmal in einem „technischen Treffen“ über die Anforderungen ausgetauscht. Der Konsultationsprozess soll im Laufe des Monats Oktober abgeschlossen werden.