EZB erklärt ihre Rolle bei Wirecard

Bankenaufsicht war an Einstufung als Technologiefirma nicht beteiligt

EZB erklärt ihre Rolle bei Wirecard

sp Berlin – Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) hat bei der umstrittenen Einstufung des mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard AG als Technologieunternehmen keine Rolle gespielt. Das erklärt der amtierende Vorsitzende des Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism), Andrea Enria, in einem Brief an den Europaparlamentarier Martin Schirdewan, der auf den 5. August datiert ist. Felix Hufeld, Präsident der Finanzaufsichtsbehörde BaFin, hatte im Juli vor dem Finanzausschuss erklärt, dass alle bisherigen Entscheidungen in Übereinstimmung mit der EZB und der Bundesbank getroffen wurden, wie eine Sprecherin der BaFin damals erklärte. Hufeld steht im Wirecard-Skandal unter Druck.Diese Aussage sei weiterhin völlig zutreffend, erklärt die BaFin gestern auf Anfrage. “Diese Aussage steht auch nicht im Widerspruch dazu, dass die Einordnung, ob ein Unternehmen als Finanzholding zu qualifizieren ist, nationale Aufsichtszuständigkeit von BaFin und Bundesbank ist. Auch diese Tatsache war Gegenstand der Aussage von Herrn Hufeld (im Finanzausschuss, Red.). Gleichwohl traf die EZB im Januar 2019 im Common Procedure eine Entscheidung zum Erwerb bedeutender Beteiligungen wegen einer internen Reorganisation der Wirecard-Gruppe (die nicht durchgeführt wurde). Dabei bezog die EZB – als einen Fakt für ihre Entscheidung – die Entscheidung der BaFin mit ein, dass Wirecard AG keine Finanzholding ist.” Enria: BaFin beurteiltAuf diese Entscheidung verweist auch Enria in seinem Brief an Schirdewan, der für die Linken im Europaparlament sitzt. Außerdem schreibt Enria: “Gemäß der Verteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb des Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus ist die BaFin die national kompetente Behörde und verantwortlich für die Aufgabe der konsolidierten Aufsicht im Fall der Wirecard AG und deshalb verantwortlich für die Entscheidung über die Bezeichnung (als Finanzholding, Red.).” Und weiter: “Die Bankenaufsicht der EZB hat keine Rolle bei der Beurteilung gespielt, ob die Wirecard AG aus der Perspektive der Aufsicht eine Finanzholding ist, da das die alleinige Befugnis der national kompetenten Behörde ist.”Im Falle einer Einstufung der Wirecard AG als Finanzholding statt als Technologieunternehmen hätten die Aufseher den Konzern strenger kontrollieren können. So kann die BaFin nach dem Kreditwesengesetz etwa Sonderprüfer in eine Bank schicken, um Vorwürfe zu prüfen. Bei anderen Unternehmen muss sie bei Verdacht auf Bilanzmanipulation zunächst die als “Bilanzpolizei” bekannte Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) einschalten.