Aufsichtliche Maßnahmen besser verstehen

EZB-Leitfaden für Bankbeteiligungen

Die Europäische Zentralbank hat einen praxisorientierten Leitfaden veröffentlicht, der erklärt, auf was bei qualifizierten Beteiligungen bei Banken zu achten ist.

EZB-Leitfaden für Bankbeteiligungen

EZB veröffentlicht Leitfaden für Bankbeteiligungen

Erwerber größerer Anteile erhalten Praxishilfe

tl Frankfurt

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren endgültigen „Leitfaden zu Verfahren für qualifizierte Beteiligungen” veröffentlicht. Darin wird erklärt, wie die EZB Anträge auf den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen an Banken beurteilt. Wie die EZB weiter mitteilte, sollen aufsichtliche Maßnahmen durch den 40-seitigen Leitfaden vorhersehbarer werden und Antragstellern soll geholfen werden, die qualifizierte Beteiligungen an Banken erwerben möchten. Eine solche Beteiligung hält, wer mindestens 10% des Kapitals oder der Stimmrechte einer Bank besitzt oder einen erheblichen Einfluss auf sie ausübt. Der Erwerb einer qualifizierten Beteiligung sowie die Überschreitung bestimmter Schwellenwerte müssen vorab von der EZB genehmigt werden.

Die schriftliche Anzeige bei der Aufsicht des betreffenden Instituts soll dann erfolgen, wenn der entsprechende Beschluss gefasst wurde. Andernfalls drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie einstweilige Verfügungen, Sanktionen gegen Mitglieder des Leitungsorgans oder Geschäftsleiter oder die Aussetzung der Stimmrechtsausübung für Aktien oder Anteile, die von Anteilseignern oder Gesellschaftern des betreffenden Kreditinstituts gehalten werden.

Der Leitfaden zeigt, wie die nationalen Aufsichtsbehörden und die EZB bei Verfahren für qualifizierte Beteiligungen vorgehen. Dabei geht es um die Personen, die beurteilt werden müssen, die Anwendung der Beurteilungskriterien und ausgewählte wichtige Unterlagen für das Verfahren. Darüber hinaus enthält der Leitfaden nähere Informationen zu komplexen Akquisitionsstrukturen und zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Wie es im Vorwort weiter heißt, ist der Leitfaden nicht rechtsverbindlich. „Er ist eine praxisorientierte Arbeitshilfe und unterstützt interessierte Erwerber und alle Parteien, die mit einem Erwerb oder einer Erhöhung qualifizierter Beteiligungen befasst sind, bei der reibungslosen und effizienten Durchführung der Verfahren und Beurteilungen.“