Fitschen und Kollegen im Strafprozess freigesprochen
Fitschen und Kollegen im Strafprozess freigesprochen
mic München – Das Landgericht München hat den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier weitere Manager vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs freigesprochen. “Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt”, sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll. Damit endet für das Kreditinstitut ein wichtiges Kapitel im jahrelangen Streit über die Pleite der Kirch-Mediengruppe mit einem Sieg. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Freiheitsstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren beantragt. Sie kann innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.”Das Urteil ist so, wie ich es von Anfang an erwartet habe”, sagte Fitschen nach dem Freispruch. Er hätte sich allerdings gewünscht, dass der Prozess nicht so lange gedauert hätte, fügte der Manager hinzu, der sich auf der Hauptversammlung im Mai von seinem Amt bei der Deutschen Bank zurückzieht. Insgesamt wurde fast ein Jahr lang verhandelt. 35 Verhandlungstage mussten alle fünf Angeklagten im Gerichtssaal verbringen.Das Gericht verteidigte die Ermittlungen gegen die gesammelte Prominenz der Bank – unter anderem saßen alle Vorstandschefs der Jahre 1997 bis 2012 und ein amtierender Co-Chef auf der Anklagebank – ausdrücklich. Noll erklärte, der Staatsanwaltschaft sei gar keine andere Wahl geblieben, als zu ermitteln, weil das Oberlandesgericht in seinem Urteil 2012 den früheren Bankchef Rolf Breuer der Falschaussage bezichtigt habe. Die Ermittlungen mündeten in der Anklage versuchten Betrugs in diesem Schadensersatzprozess, den der Medienunternehmer Leo Kirch mit dem Institut geführt hatte und der in einem Vergleich über 925 Mill. Euro endete.Noll betonte dagegen, es habe keine Verschwörung zur Falschaussage gegeben. Ein Terabyte Akten habe seine Kammer ausgewertet, sagte er: “Man hat nicht einzige Mail, eine einzige Notiz gefunden, wo irgendeine Absprache dringestanden ist.” Bei einer solchen Menge an Beweismitteln gelte: “Man kann also nur daraus schließen, es gibt nichts.”Zugleich erläuterte er, bei vielen der lange zurückliegenden Vorgänge müsse die Unschuldsvermutung gelten. Dies sei aber kein Freispruch zweiter oder dritter Klasse: “Das ist ein Freispruch, wie er sich gehört.”—– Bericht Seite 2- Leitartikel Seite 8- Personen Seite 16