J. Safra Sarasin muss Müller Schadenersatz zahlen

Gericht: Bank hat Drogeriebesitzer falsch beraten

J. Safra Sarasin muss Müller Schadenersatz zahlen

igo Stuttgart – Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Landgericht Ulm die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin zu einer Schadenersatzzahlung in Millionenhöhe an den Drogerieketteninhaber Erwin Müller verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank ihn falsch beraten hat. Müller erhält 44,8 Mill. Euro Schadenersatz. Zudem muss die Bank Anwalts- und Rechtskosten von rund 272 000 Euro nebst 5 % Zinsen bezahlen. Damit entsprach das Gericht um die Vorsitzende Richterin Julia Böllert in der Schadenersatzsumme der Forderung Müllers.Der 84-jährige Unternehmer hatte vor sechs Jahren mit der Aussicht auf bis zu 12 % Rendite 50 Mill. Euro in einen von Sarasin vertriebenen Fonds des Anbieters Sheridan investiert. Der Fonds tätigte Cum-ex-Geschäfte, bei denen Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch um den Dividendenstichtag hin- und hergehandelt werden. Sie haben zum Ziel, über die mehrfache Erstattung nur einmal geleisteter Kapitalertragssteuern mehr Rendite zu erzielen. Die Gesetzeslücke wurde 2012 geschlossen, und die Investoren verloren Geld. Müller hatte in seiner Klage gesagt, er sei zum Geschäftsmodell des Fonds und die damit verbundenen Risiken nicht beraten worden. Anwälte der Bank hatten dies bestritten und ausgesagt, ein Berater habe Müller über steueroptimierende Anlagen und die Risiken informiert. Das Ulmer Urteil ist das erste in einer Reihe von Prozessen, in denen Kunden ihre Banken mit Blick auf Cum-ex-Geschäfte wegen Falschberatung verklagen (vgl. BZ vom 22. Mai).Böllert verwies in ihrer Urteilsbegründung auf zwei Beratungsfehler. Zum einen habe die Bank Müller nicht darüber informiert, dass ihr aus dem Vertrag nicht offene Rückvergütungen als Provision zufließen. Auf diesen “Interessenkonflikt” hätte die Bank in der Beratung hinweisen müssen. Zum anderen habe die Bank Müller “fälschlicherweise zugesichert, dass seine Einlage gegen Verlust versichert sei”. Ein solcher Versicherungsschutz habe aber “tatsächlich nicht bestanden”. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.