L-Bank wehrt sich gegen EZB-Urteil

Börsen-Zeitung, 28.7.2017 igo Stuttgart - Die Förderbank Baden-Württembergs, L-Bank, wehrt sich weiter gegen die direkte Beaufsichtigung durch die EZB. Das Institut hat am Donnerstag fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Europäischen...

L-Bank wehrt sich gegen EZB-Urteil

igo Stuttgart – Die Förderbank Baden-Württembergs, L-Bank, wehrt sich weiter gegen die direkte Beaufsichtigung durch die EZB. Das Institut hat am Donnerstag fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) eingelegt, das im Mai die Klage der Bank gegen die direkte EZB-Aufsicht abgewiesen hatte (vgl. BZ vom 16. Mai). Das bestätigte die L-Bank auf Nachfrage. Der Fall liegt damit nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).Die L-Bank sehe sich durch das Urteil nicht in ihrer Auffassung widerlegt, dass die Einstufung als bedeutendes Institut fehlerhaft sei. Auch das Urteil selbst sei rechtsfehlerhaft. “Wir sehen uns durch die bisherige Urteilsbegründung veranlasst, die aufgeworfenen Rechtsfragen durch den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen”, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bank, Axel Nawrath.Aus Sicht der Bank wäre aufgrund ihres relativ risikoarmen Geschäfts mit staatlich garantierten Förderkrediten die Aufsicht durch die BaFin ausreichend. Die EZB stuft die Bank aber wegen ihrer Bilanzsumme von 75 Mrd. Euro als bedeutendes Institut ein, das folglich der EZB-Aufsicht untersteht. Das EuG hatte geurteilt, das Größenkriterium – mit einer Schwelle von 30 Mrd. Euro als Bilanzsumme – sei ausreichend für die Einstufung, das Geschäftsmodell spiele keine Rolle. Ausnahmen seien möglich, wenn die nationale Behörde nachweislich besser für die Aufsicht geeignet sei. Den Nachweis habe die L-Bank nicht erbracht. Die EZB hat nun zwei Monate Zeit, schriftlich auf das eingelegte Rechtsmittel der L-Bank zu reagieren.