Regulierung von Auslagerung - weniger könnte mehr sein

Gestiegene Anforderungen erschweren Hebung von Effizienzpotenzialen - Bedürfnis nach angemessener Regulierung gilt auch im Verhältnis zum Bankkunden

Regulierung von Auslagerung - weniger könnte mehr sein

Banken stehen im zunehmenden Maße unter Kosten- und Erlösdruck. Die bekannten Treiber sind nicht nur die anhaltend ungewöhnlichen Marktbedingungen wie Niedrigzinsumfeld und sinkende Provisionserträge. Auch langfristige Entwicklungen wie die stark zunehmende Digitalisierung von Arbeitsprozessen und Kundenkontakten, ein sich veränderndes Kundenverhalten und der erzwungene Trend zu Fusionen spielen eine beachtliche Rolle. Vor diesem Hintergrund bekommt das Thema Auslagerung eine immer größere Bedeutung. Sie trägt dazu bei, den Kreditinstituten im Wettbewerb die nötige Luft für ihre Kernaufgaben zu verschaffen. Unnötige StolpersteineAls führender Dienstleister für Wertpapierservices im deutschen Markt ist die Deutsche WertpapierService Bank (dwpbank) ein strategischer Partner der Banken. So unterstützt sie ihre Kunden bei der Erfüllung einer Vielzahl von Regulierungspflichten rund um das Wertpapiergeschäft. Angesichts komplexer Systeme und hoher Prüfungsanforderungen ist die Auslagerung häufig eine sinnvolle und überlegene Alternative zur Eigenfertigung. Die in der jüngeren Vergangenheit stetig gestiegenen regulatorischen Anforderungen begünstigen zwar diesen Prozess auf der einen Seite, weil ein spezialisierter Dienstleister sich auf die Umsetzung von Regulatorik konzentrieren kann und seine Kunden damit entlastet. Auf der anderen Seite werden dieser Entwicklung unnötige Stolpersteine in den Weg gelegt.In Gesetzgebung und Verwaltungspraxis ist erkennbar, dass Auslagerung kaum als Chance zur Standardisierung und Qualitätssteigerung bei der Anwendung und Umsetzung von Regulatorik verstanden wird. Stattdessen werden vielmehr die vermeintlichen Risiken der Steuerung, Dokumentation und Überwachung ausgelagerter Tätigkeiten in den Vordergrund gestellt. Dabei sorgt die Auslagerung in den meisten Fällen nicht nur für wirtschaftliche Vorteile, sondern bewirkt in der Regel darüber hinaus eine qualitative Verbesserung. Ein spezialisierter Anbieter wie die dwpbank hat eine fundiertere Prozesserfahrung zur laufenden Weiterentwicklung von Dienstleistungen, zur laufenden Verbesserung seiner Systemsicherheit und zur Entwicklung von übergreifenden Lösungen als die auslagernden Kreditinstitute selbst.Dieser Vorteil wird rasch ausgebremst, wenn der Blick allzu einseitig auf vermeintliche Steuerungsnachteile und Nachhaltigkeitsrisiken gerichtet wird. Beides wird zumindest teilweise überschätzt. Richtig ist, dass eine Auslagerung nicht zum Freikaufen von eigener Steuerungsverantwortung und Regeltreue führen darf. Richtig ist aber auch, dass es einen erheblichen qualitativen Unterschied macht, ob es sich um einen unregulierten Dienstleister handelt oder um einen Anbieter, der intensiv als CRR-Institut (nach der Capital Requirements Regulation benannt) beaufsichtigt wird. Denn im Fall eines regulierten Anbieters für Wertpapierservices werden zahlreiche Redundanzen in der Beaufsichtigung zwischen dem auslagernden Institut und dem beaufsichtigten Dienstleister erkennbar.Die Folge ist ein gravierender Mehraufwand ohne materiellen Mehrwert. Auch ein Kreditinstitut, das in der Vergangenheit seine Wertpapiergeschäfte beanstandungslos selbst abgewickelt hat, ist mit Blick auf die gestiegenen regulatorischen Anforderungen oft nicht in der Lage, die ausgelagerten Prozesse konkret zu analysieren. Ebenso fällt es ihm schwer, die gelieferten Informationen anschließend in vollem Umfang für eigene Kontroll- und Steuerungszwecke zu verwenden.Auch muss der Dienstleister seine Kontrolleure oft erst einmal in die Lage versetzen, die richtigen Fragen zu stellen und die Antworten für Kontrollzwecke angemessen einzuordnen. Da es sich auf beiden Seiten um beaufsichtigte Institute handelt, deren Prozesse und unterschiedliche Systeme ohnehin jeweils nach vergleichbaren Maßstäben durch interne und externe Prüfungen überwacht werden, ist diese Doppelung von Mehraufwänden nicht produktiv. Im Gegenteil, sie fördert weder Sicherheit noch Risikosteuerung, sondern produziert vielfach lediglich redundante Dokumentationslagen. Gegenseitiges PrüfenDarüber hinaus überwiegen derzeit Anzahl und Detaillierungsgrad der geforderten Dokumentationen und Prüfungen bei weitem deren Aussagekraft und den Zugewinn an Sicherheit. Man könnte meinen, Sicherheit werde aufsichtlich zunehmend in der Terabyte-Menge der zu erstellenden Kontrolldaten gemessen. Die Kontrollprozesse von regulierten Aus- und Einlagerern sind aufgrund der zusätzlichen Aufgliederung in jeweils dreifach gestufte interne Kontrollsysteme teilweise sogar mehrfach redundant und folgen zudem abweichenden formalen Vorgaben. Hinzu kommen aufwendige kundenseitige Prüferanfragen und Vor-Ort-Prüfungen im Rahmen des Auslagerungsmanagements. Im Prinzip prüfen sich hier geprüfte Institute mehrfach gegenseitig.Ein zusätzlicher Aufwand entsteht durch die Informationsasymmetrie bei Prüfenden und Geprüften, die nur schwer überbrückbar ist. Sinnvoller wäre es, wenn das auslagernde Institut bei einem beaufsichtigten Dienstleister wie der dwpbank weitgehend auf deren Informationen und Berichte vertrauen dürfte und auf eine risikogerechte Plausibilisierung beschränkt wäre. Derzeit führt die Aufwandssteigerung jedenfalls nicht zu einem höheren Erkenntnisgewinn – auf allen Ebenen.Auch die Anforderungen an Vorkehrungen für den Fall einer möglichen Beendigung der Zusammenarbeit gehen an den ökonomischen Wirklichkeiten zumindest teilweise vorbei. Die Entscheidung für die Auslagerung bestimmter Aufgaben ist normalerweise mit dem Abbau bisheriger Kompetenzen und Ressourcen verbunden; das Ziel ist die Konzentration auf das wettbewerbsdifferenzierende Kerngeschäft und die Effizienzsteigerung. Hinzu kommt, dass die Expertise der auslagernden Institute auf Dauer zwangsläufig hinter der spezialisierter Anbieter zurückbleiben muss. Dadurch stoßen qualitative Kontrollen an gegebene Grenzen. Eine kurzfristige Rückverlagerung der ausgelagerten Funktionen oder ein rasches Umschalten auf einen anderen Dienstleister sind jedenfalls wenig realistische Optionen.Schließlich ist die Entscheidungsfindung für ein Kreditinstitut bezüglich der potenziellen Effekte von Unterauslagerungen durch den ausgewählten Partner im Rahmen einer Risikoanalyse immer sehr aufwendig. Mehr als das – hier werden Analysen gefordert, die Detailkenntnisse über die weitere Entwicklung des Dienstleisters und seines Marktsegments voraussetzen, die das auslagernde Institut zu diesem Zeitpunkt kaum haben kann und in der Phase der Eigenfertigung zudem gar nicht haben muss. Auch das treibt den Aufwand, denn das auslagernde Institut muss für die Analyse und spätere Steuerung Spezialkompetenzen aufbauen, die über die aktuell verfügbaren deutlich hinausgehen.Das alles macht es vor allem kleineren und mittleren Instituten nicht gerade einfach, den letzten und häufig notwendigen Schritt zur Auslagerung zu gehen. Eine größere Praxisnähe könnte dies verbessern und Auslagerungen eines beaufsichtigten Instituts auf ein anderes beaufsichtigtes Institut sollten mindestens im gleichen Maße privilegiert werden wie bislang nur die gruppeninternen Auslagerungen. Wenn Regulatorik für sich in Anspruch nimmt, die Sicherheit der beaufsichtigten Institute zu verbessern, dann muss dies für Auslagerungen an beaufsichtigte Institute ebenfalls einen noch deutlicheren Vorteil haben.Eine entsprechende Änderung würde zudem die Umsetzung regulatorischer Vorgaben vereinfachen und beschleunigen. Zugleich stärkt das höhere Maß an Standardisierung bei der Umsetzung verbraucherbezogener Regulierung durch Spezialisten wie die dwpbank die Markttransparenz und Nachvollziehbarkeit durch den Endkunden. Eine übermäßige Regulierung der Auslagerung birgt dagegen die gesamtwirtschaftliche Gefahr, dass die gewonnenen Potenziale zunichtegemacht werden. Sie fehlen dann für die Weiterentwicklung, Effizienzsteigerung und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kreditwirtschaft. Davon sind in hohem Maß die für den deutschen Markt wichtigen dezentralen Institutsgruppen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken betroffen, die wesentliche Partner der Realwirtschaft sind.Ein angemessener, aber Doppelungen vermeidender Aufwand würde die positive Entwicklung, die mit den Auslagerungen verbunden ist, dagegen voranbringen. Weniger wäre hier tatsächlich mehr. Aus meiner Sicht gilt dieses Bedürfnis nach angemessener Regulierung verstärkt auch für das Verhältnis zum Bankkunden. Auf Anlegerseite ist nämlich zu beobachten, dass das beratungsfreie Geschäft gegenüber der Zeit vor Mifid (Markets in Financial Instruments Directive) zugenommen hat. Damit wächst die Gruppe derer, die Beratung gar nicht oder aber aus nicht regulierten Quellen, wie den Internetforen, Social-Trading-Plattformen und Chats, beziehen. Das ist aus unserer Sicht eine bedenkliche Entwicklung.Der Verzicht auf qualifizierte Anlageberatung mag neben zahlreichen anderen Gründen auch damit zusammenhängen, dass Kunden sie als stark überfrachtet und zu formal empfinden. Die seit Beginn des Jahrtausends beachtlich gestiegenen formalen Informations- und Dokumentationserfordernisse in der Anlageberatung werden von vielen Kunden eher als Belastung und Einstiegshürde empfunden.Mehr Flexibilität für eine risikoangemessene und bedarfsgerechte Beratung könnte hier Abhilfe schaffen. Der Gewinn an Anlegerschutz ist unstrittig und darf durch reduzierte Verhaltenspflichten nicht verändert werden.—Heiko Beck, Vorstandsvorsitzender der Deutschen WertpapierService Bank AG