Aufsicht

Staatsanwälte klopfen BaFin ab

Das Verhalten der deutschen Finanzaufsicht BaFin und ihrer Mitarbeiter vor dem Kollaps des Zahlungsdienstleisters Wirecard hält die Staatsanwaltschaft Frankfurt weiterhin auf Trab: Sowohl mögliches Fehlverhalten bei der Beaufsichtigung des...

Staatsanwälte klopfen BaFin ab

jsc Frankfurt

Das Verhalten der deutschen Finanzaufsicht BaFin und ihrer Mitarbeiter vor dem Kollaps des Zahlungsdienstleisters Wirecard hält die Staatsanwaltschaft Frankfurt weiterhin auf Trab: Sowohl mögliches Fehlverhalten bei der Beaufsichtigung des Unternehmens als auch der etwaige Insiderhandel von Mitarbeitern der Behörde mit Wirecard-Aktien und verwandten Derivaten sei Gegenstand der Prüfung, wie die Staatsanwaltschaft am Montag auf Nachfrage mitteilte. „Die Staatsanwaltschaft hat einen Anfangsverdacht bereits bejaht, es kann gegenwärtig lediglich noch nicht gesagt werden, gegen welche einzelnen Personen sich dieser richten wird.“

Die Behörde spricht von „Prüfungen“, um die Berechtigung verschiedener Vorwürfe „auch in strafrechtlicher Hinsicht“ weiter untersuchen zu können. Zuvor habe sie mehrere Strafanzeigen erhalten, darunter von Wirecard-Aktionären. Zunächst hatte die Nachrichtenagentur Bloomberg über die Stellungnahme berichtet. Die BaFin äußerte sich auf Nachfrage nicht.

Vertreter der Staatsanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes hatten bereits im Februar die BaFin besucht und um bestimmte Dokumente gebeten; um eine Durchsuchung habe es sich dabei nicht gehandelt, wie die BaFin betont. Auch eine weitere Bundesbehörde und eine Bank hatten von der Staatsanwaltschaft Anfragen erhalten, wie es in der Stellungnahme heißt. Zum möglichen Insiderhandel mit Wirecard-Papieren hatte die BaFin darüber hinaus selbst eine Untersuchung bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Auftrag gegeben. In einem Fall konnten die Prüfer nicht ausschließen, dass ein BaFin-Mitarbeiter, der kurz vor dem Kollaps des Zahlungsdienstleisters Geschäfte mit Wirecard-Bezug getätigt hatte, über Insider-Informationen verfügt hatte. Die BaFin hatte daher bereits im Januar Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erstattet.

Darüber hinaus untersucht die BaFin Mitarbeitergeschäfte mit den Aktien der US-Unternehmen Game­stop und AMC Entertainment, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi (Linke) erklärt. Darüber hatte zuerst das „Handelsblatt“ berichtet. Zwar berühren diese Unternehmen, anders als damals Wirecard, nicht die Zuständigkeit der BaFin. Geschäfte mit diesen Aktien sind aber in zwei Fällen womöglich „spekulativ“ gewesen und damit nach Grundsätzen der Aufsicht nicht zulässig. Die Aktien waren im Januar in die Höhe geschnellt, nachdem Kleinanleger die Papiere in abgestimmter Aktion in großer Zahl gekauft hatten, um das Geschäft von Leerverkäufern zu durchkreuzen.