Strafe wegen Ad-hoc-Verstößen
Börsen-Zeitung, 13.5.2017 sto Frankfurt - Die Deutsche Bank bekommt von der Finanzaufsicht BaFin wegen vier Verstößen gegen die Pflicht, kursrelevante Informationen korrekt zu veröffentlichen (Ad-hoc-Pflicht), eine Strafe von insgesamt 550 000 Euro...
Strafe wegen Ad-hoc-Verstößen
sto Frankfurt – Die Deutsche Bank bekommt von der Finanzaufsicht BaFin wegen vier Verstößen gegen die Pflicht, kursrelevante Informationen korrekt zu veröffentlichen (Ad-hoc-Pflicht), eine Strafe von insgesamt 550 000 Euro aufgebrummt. Dies bestätigten die BaFin und die Bank. Ein Fall war der Rücktritt der beiden Co-Vorstandschefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen 2015 gewesen. Damals war schon vor der offiziellen Mitteilung in verschiedenen Medien vom Rücktritt und vom Nachfolger John Cryan zu lesen gewesen.Wären die Ereignisse später passiert, wäre der höhere Bußgeldkatalog der BaFin, der seit 2016 gilt, zum Tragen gekommen. Jetzt drohen bei Verstößen gegen die Ad-hoc-Pflicht bis zu 10 Mill. Euro Strafe.