Geldwäscheprävention

Strengere Regeln für Bareinzahlung

Sparkassen und Genossenschaftsbanken kritisieren Pläne der Finanzaufsicht BaFin, Finanzinstituten strengere Pflichten bei Bargeldeinzahlungen aufzuerlegen. Im Änderungsentwurf zu ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz gebe...

Strengere Regeln für Bareinzahlung

fir Frankfurt

Sparkassen und Genossenschaftsbanken kritisieren Pläne der Finanzaufsicht BaFin, Finanzinstituten strengere Pflichten bei Bargeldeinzahlungen aufzuerlegen. Im Änderungsentwurf zu ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz gebe die BaFin Banken vor, sich auch von eigenen Kunden bei Bareinzahlungen ab 10000 Euro die Herkunft des Geldes nachweisen zu lassen, etwa in Form von Quittungen, Kontoauszügen oder Verträgen, und dies zu dokumentieren. Bisher reichte die Vorlage des Personalausweises. Für sogenannte Gelegenheitskunden gilt dem Entwurf zufolge eine Bargeldgrenze von 2500 Euro. Sollten Zweifel des Bankmitarbeiters an der Herkunft des Geldes b­estehen oder es den Kunden unmöglich sein, sie zu belegen, zöge das eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz an die Financial Intelligence Unit (FIU) nach sich. In der Praxis seien Bargeldeinzahlungen in fünfstelliger Höhe nicht unüblich, gerade von Senioren, ist zu vernehmen.

Das Ansinnen der BaFin lehnen Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) laut einer Mitteilung von Freitag ab. So sei es etwa den Mitarbeitern kaum möglich, die Echtheit der Dokumente zu prüfen. Es stehe nicht der BaFin zu, die Regeln vorzugeben, sondern dem Gesetzgeber. Die Bundesregierung solle sich am besten für eine EU-weite Obergrenze für Bargeldzahlungen einsetzen.