Golden-Power-Regel

Unicredit geht gegen Rom vor

Die HVB-Mutter Unicredit hat Berufung gegen die Anwendung der Golden-Power-Regelung eingelegt, mit der Rom die Übernahme der Bank BPM verhindert hat.

Unicredit geht gegen Rom vor

Unicredit geht gegen Rom vor

Berufung gegen Anwendung der Golden-Power-Regelung bei geplanter BPM-Übernahme

bl Mailand

Unicredit hat beim Staatsrat Berufung gegen die Anwendung der Golden-Power-Regelung durch Italiens Regierung bei dem inzwischen zurückgezogenen Übernahmeversuch der Bank BPM eingelegt. CEO Andrea Orcel begründete den Schritt damit, die Behauptung, damit gegen die nationale Sicherheit zu verstoßen, als inakzeptabel.

De facto wird der Widerspruch nichts ändern. Denn die Bank hat ihre Offerte längst zurückgezogen, und rechtliche Verfahren dieser Art dauern sehr lang. Die italienische Regierung soll den Schritt der Bank dennoch als feindlichen Akt betrachten. Das gilt umso mehr, als Unicredit-CEO Andrea Orcel die Regierungen in Berlin und in Rom zuletzt massiv angegriffen hat. Außerdem hat Orcel Ende 2021 die damals von der Regierung gewünschte Übernahme der Bank Monte dei Paschi di Siena (MPS) nach intensiver Prüfung abgelehnt. Damit brachte er Rom seinerzeit in Verlegenheit.

Vorwurf: Sicherheit gefährdet

Für Orcel ist es eine „Verpflichtung“, sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wie die angebliche Gefährdung der nationalen Sicherheit wegen des nach wie vor bestehenden Engagements in Russland zur Wehr zu setzen. „Es ist wichtig, das gesetzlich zu klären“, sagte er gegenüber Bloomberg. Es gebe keinen Streit mit der Regierung. In Finanzkreisen wird auch darauf hingewiesen, dass sich die Bank vor möglichen Ansprüchen von Aktionären schützen müsse. Diese könnten argumentieren, Unicredit habe eine attraktive geschäftliche Chance nicht genutzt. Unicredit hatte die Offerte zurückgezogen, nachdem ein Gericht einem Einspruch nur teilweise stattgegeben hatte.

Der Staatsrat muss die Bank nun innerhalb von neun bis zwölf Monaten anhören. Rom hatte das Übernahmevorhaben zwar genehmigt. Die Bedingungen waren aber so streng, dass das Vorhaben für die HVB-Mutter unattraktiv wurde.

Mit der Berufung ist die Sache nicht ausgestanden. Die EU-Kommission in Brüssel denkt außerdem über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Italien nach und prüft mögliche Verstöße gegen EU-Fusionsrecht und Kapitalverkehrsfreiheit. Aber die Verfahren dauern so lang, dass sie de facto keine Wirkung haben.