Übersicht

Voraussetzung für KfW-Hilfen

Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt

Voraussetzung für KfW-Hilfen

Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt

Nachgewiesene Produktions­ausfälle in Ukraine, Belarus und Russland

Schließung von Produktionsstätten in Ukraine, Belarus und Russland

Nachgewiesene Produktionsausfälle wegen fehlender Rohstoffe und Vorprodukte

Sehr hohe Betroffenheit durch Energiekosten (Kostenanteil mindestens 3% am Jahresumsatz 2021)