Übersicht
Voraussetzung für KfW-Hilfen
Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
Voraussetzung für KfW-Hilfen
Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
Nachgewiesene Produktionsausfälle in Ukraine, Belarus und Russland
Schließung von Produktionsstätten in Ukraine, Belarus und Russland
Nachgewiesene Produktionsausfälle wegen fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
Sehr hohe Betroffenheit durch Energiekosten (Kostenanteil mindestens 3% am Jahresumsatz 2021)