Warburg legt Revision gegen Cum-ex-Urteil ein
Warburg legt Revision gegen Cum-ex-Urteil ein
ste/ak Hamburg/Düsseldorf – Die Warburg Gruppe wird gegen das Urteil des Landgerichts Bonn im ersten Cum-ex-Strafprozess Rechtsmittel einlegen. Man werde in naher Zukunft Revision einlegen, sagte ein Sprecher des Hamburger Privatbankhauses. Der dann zuständige Bundesgerichtshof (BGH) müsse sich der Sache annehmen. Die Einziehungsforderung des Bonner Gerichts gegen die Bank ist insofern nicht rechtskräftig und vollstreckbar.Die Warburg Gruppe, die in dem seit vorigem Herbst geführten Verfahren als Nebenbeteiligte geführt wurde, hält die im Zuge der Verurteilung zweier Londoner Aktienhändler vom Gericht angeordnete Einziehung von 176,6 Mill. Euro im Zusammenhang mit Eigenhandelsgeschäften in den Jahren 2007 bis 2011 für falsch (vgl. BZ vom 19. März). Mit dem Urteil habe das Gericht eine Einziehung angeordnet, ohne strafbare Handlungen der Warburg Gruppe oder ihrer Vertreter festzustellen, erklärte die Bank. Da im Urteil unter anderem die Rolle der inländischen Depotbanken nicht berücksichtigt wurde, sei die Chance zu einer vollständigen Aufklärung der “Cum-ex-Maschine” vertan worden.Warburg macht mit einer Ende 2018 beim Landgericht Frankfurt eingereichten Klage gegen die Deutsche Bank Freistellungs- und Schadenersatzansprüche geltend. Die Klage enthält den Vorwurf, die Deutsche Bank habe es als inländische Depotbank des Aktienverkäufers bei den in Rede stehenden rechtswidrigen Wertpapiergeschäften um den Dividendenstichtag “pflichtwidrig” unterlassen, Kapitalertragsteuer einzubehalten und an die Finanzämter abzuführen. Für dieses Fehlverhalten wolle Warburg nicht einstehen.Mit Blick auf das Bonner Gerichtsurteil unterstrich Warburg, die finanziellen Risiken aus der Anordnung seien mit Zustimmung der Aufsicht durch Rückstellungen in voller Höhe abgesichert. Die Mehrheitseigentümer Christian Olearius und Max Warburg übernehmen, wie schon Anfang Februar erklärt wurde, die persönliche Haftung für Einziehungs- und Steuerforderungen. Die Warburg Bank erfülle weiterhin alle regulatorischen Kapitalanforderungen.Warburg zahlt in der kommenden Woche erst einmal rund 50 Mill. Euro Steuerschulden aus Cum-ex-Geschäften, die das Finanzamt für Großunternehmen Hamburg nach Änderungen der Steuerbescheide für 2010 und 2011 von der Bank fordert. Warburg hat gegen die Bescheide Einspruch eingelegt, doch sollten sie einmal bestandskräftig werden, würde das gezahlte Geld dann von der Einziehungssumme von 177 Mill. Euro abgezogen. Denn es gilt: Es kann nicht eingezogen werden, wenn die Steuerschuld bereits erloschen ist. – Leitartikel Seite 8