Wettbewerbszentrale geht gegen Sparda-Bank vor
Wettbewerbszentrale geht gegen Sparda-Bank vor
dpa-afx Bad Homburg/Stuttgart – Die Wettbewerbszentrale geht erneut gegen aus ihrer Sicht irreführende Werbung einer Bank vor. Für das “gebührenfreie” Girokonto der Sparda-Bank Baden-Württemberg müsse der Kunde zunächst 10 Euro zahlen, um eine Bankkarte zu bekommen und so das Konto vollumfänglich nutzen zu können, argumentierte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.Das Institut sei abgemahnt worden, weigere sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, was die Bank bestätigte. Heißt: Sie möchte sich gegenüber der Wettbewerbszentrale nicht dazu verpflichten, die Werbung künftig nicht mehr zu nutzen. Daher bereiteten die Wettbewerbshüter nun eine Klage vor. Dass Deutschlands größte Sparda-Bank in den Konditionen für ihr Girokonto verspricht, die pro Kalenderjahr anfallenden 10 Euro Gebühr für die Bankcard ab 100 bargeldlosen Umsätzen pro Kalenderjahr zurückzuerstatten, reicht den Wettbewerbshütern nicht. “Ich kann mit dem Konto nichts anfangen, wenn ich nicht erstmal 10 Euro hinlege”, sagt Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale. Die Bankcard brauchen Kunden zum Beispiel, um Geld am Automaten abzuheben oder Kontoauszüge in der Filiale auszudrucken. Zudem könne es unter Umständen auch bis zu einem Jahr dauern, bevor man das Geld zurückbekomme. Damit sei das angebotene Konto eben nicht wie beworben kostenlos beziehungsweise “gebührenfrei”, kritisieren die Wettbewerbshüter.Ein Sprecher der Bank kontert: “Wir reden von ,gebührenfrei` und nicht von ,kostenlos`.” Gebührenfrei meine keine Kontoführungsgebühren. “Für uns ist die Karte nicht Bestandteil des Girokontos. Das ist ein gesondertes Produkt. Sie können ein Girokonto auch ohne eine Bankkarte nutzen”, führte der Sprecher aus.