Digitale Währungen

EU geht Krypto-Asset-Regulierung offensiv an

Der Leiter des Referats digitales Finanzwesen der Generaldirektion für Finanzstabilität und Kapitalmärkte bei der EU-Kommission, Jan Ceyssens, hat am Donnerstag das weitere Vorgehen bei der Regulierung von Krypto-Assets skizziert.

EU geht Krypto-Asset-Regulierung offensiv an

bg Frankfurt

Der Leiter des Referats digitales Finanzwesen der Generaldirektion für Finanzstabilität und Kapitalmärkte bei der EU-Kommission, Jan Ceyssens, hat am Donnerstag das weitere Vorgehen bei der Regulierung von Krypto-Assets skizziert. Im Rahmen eines Gesprächs auf Einladung von Frankfurt Main Finance und dem Verband der Auslandsbanken legte Ceyssens eingangs dar, dass das angestrebte Mica-Gesetzespaket („Markets in Crypto-Asset“) vor dem Hintergrund erfolgt, dass die EU-Kom­mission grundsätzlich die Ambition hegt, Europa als führend bei der Digitalisierung hinzustellen. Deshalb wolle man für den Krypto-Bereich frühzeitig Standards etablieren – sonst wäre man später gezwungen, anderen zu folgen. Zudem sei Digital Finance Teil der Kapitalmarktunion, so Ceyssens – der damit aber auch illustrierte, dass die geplante Mica-Verordnung an vielen Schnittstellen mit anderen Bereichen im Kapitalmarkt kollidieren kann.

Eine solche Friktion hat sich bereits bei den Vorschlägen zur Einordnung von Stablecloins ergeben, die in der Mica als Asset-Referenced Token und E-Money-Token erfasst werden. Da diese Emission von Stable­coin-Token aber auch die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) als Hüterin des Euro in Geldpolitik und Zahlungsverkehr tangiert, hatte diese kürzlich Widerspruch zu Protokoll gegeben: Die Notenbank fordert eine zentrale und für die Politik bindende Mitsprache, das sei in der EU-Ge­setzgebung anzupassen. Es gehe mit Mica um Bereiche, die Kompetenzen des Eurosystems berühren und dann reichten nichtbindende Stellungnahmen der Kommission nicht aus, heißt es in einer Stellungnahme der EZB von Ende Februar.

In Diskussion mit Notenbank

Die Kommission strebt bei der Krypto-Asset-Regulation mehr Kompetenz für die Bankenaufsichtsbehörde EBA an. Ceyssens war bemüht, den Konflikt zu entschärfen und betonte, die Notenbanken seien in den Entwurf für die Verordnung – der eine Konsultation voranging – eingebunden und dazu aufgefordert, ihre Meinung einzubringen. Man sei bei dem Themenkomplex in der Diskussion mit der EZB und es sei klar, dass die Notenbank mit einem Nein auch ein Vetorecht habe.

In Sachen Risikomanagement von Krypto-Assets und daraus entstehenden Marktrisiken besteht zudem Abstimmungsbedarf mit dem Baseler Ausschuss. Der muss beurteilen, wie Banken Krypto-Assets und darauf basierende Finanzinstrumente zu bilanzieren haben – und inwieweit dies von schon bestehenden Regeln erfasst wird. Das ist auch das Fundament der Mica-Verordnung, die sich mit Finanzinstrumenten befasst, die eben nicht von bestehenden Vorschriften wie der Mifid-Verordnung erfasst werden. Das betrifft dann (neben dem Sonderfall Utility Token) den großen Bereich der Asset-Referenced Token und der E-Money-Token. Das will die Kommission über Mica so weit harmonisieren, dass ein EU-Passporting möglich ist und soll im Schulterschluss mit der EZB die Finanzstabilität sicherstellen – und Europa gleichzeitig für digitale Finanzinnovationen öffnen. Der EU wird hier zum Beispiel aus den USA auch schon eine Vorreiterrolle bescheinigt – was für Ceyssens und sein erst Anfang 2020 eingerichtetes Referat natürlich ein schönes Lob ist.

Bestandteil der Mica-Verordnung ist zudem ein Pilot zum Einsatz von Distributed Ledger Technology (DLT) als Kapitalmarktinfrastruktur insbesondere im Wertpapiergeschäft. Damit wolle man die Entwicklung eines Sekundärmarktes für tokenisierte Finanzinstrumente fördern, führte Ceyssens mit Blick vor allem auf den Bereich Post-Trade aus. Dieses Sandboxing soll so laufen, dass Ausnahmen von EU-Regeln beantragt werden können, über die dann die nationalen Aufseher entscheiden. Die ESMA sorge dann für die aufsichtliche Konvergenz. Die Ausnahmegenehmigung könne für bis zu sechs Jahre gelten. Ceyssens deute an, dass es rund den DLT-Piloten dann auch um Instant Settlement gehen kann – ein heißes Thema am Markt, das mit den Verwerfungen rund um Robinhood und Gamestop ins Bewusstsein gerückt ist: Mit verkürztem Settlement sinken Collateral-Anforderungen und damit Marktrisiken. Der US-Clearer DTCC hat aktuell ein Projekt zur Verkürzung im Settlement auf T+1 verkündet.

In guter Nachbarschaft

Im regulatorischen Kanon agiert die Mica-Verodnung zudem in Nachbarschaft zum bürgerlichen Recht, das von den Mitgliedsstaaten formuliert wird. Das ist zum Beispiel beim in Abstimmung befindlichen deutschen Gesetz zum elektronischen Wertpapier der Fall. Dieses wurde kürzlich in seiner Anwendung neben Schuldverschreibungen auf digitale Fondsanteile ausgeweitet.