Urteil

EU-Gericht fasst Bankbeihilfe klarer

Europas oberstes Gericht hat im Urteil über Hilfen des italienischen Einlagensicherungsfonds für die seinerzeit angeschlagene Banca Tercas einige grundsätzliche Feststellungen über Beihilfen für Banken getroffen. Im Zentrum der Rechtssache stand...

EU-Gericht fasst Bankbeihilfe klarer

fed Frankfurt

Europas oberstes Gericht hat im Urteil über Hilfen des italienischen Einlagensicherungsfonds für die seinerzeit angeschlagene Banca Tercas einige grundsätzliche Feststellungen über Beihilfen für Banken getroffen. Im Zentrum der Rechtssache stand die Klärung der Frage, ob die finanzielle Unterstützung durch den Einlagensicherungsfonds dem Staat zuzurechnen ist oder nicht. In erster Instanz hatten der italienische Staat, die Volksbank von Bari und der Einlagensicherungsfonds erfolgreich den Beschluss der EU-Kommission zu Fall gebracht, die in dem Hilfstransfer eine unlautere Staatshilfe entdeckt hatte. Nun hat der EU-Gerichtshof dieses erste Urteil bestätigt. Die Richter halten der EU-Kommission vor, nicht überzeugend belegt zu haben, dass die Intervention eines Einlagensicherungsfonds, der weder eine staatliche Einrichtung noch ein öffentliches Unternehmen ist, dem Staat zurechenbar sei. Insofern handle es sich nicht um eine Beihilfe – und insofern könne die EU-Kommission sie auch nicht beanstanden. Im konkreten Fall war die Hilfe in Form der Deckung des negativen Eigenkapitals der Banca Tercas die Bedingung, dass die Volksbank Bari Tercas übernahm, die zuvor unter Sonderverwaltung gestellt worden war.