Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommission stellt Verfahren nach EZB-Urteil ein

Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des umstrittenen EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingestellt. Das teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. 19 Monate nachdem die Karlsruher Richter das...

EU-Kommission stellt Verfahren nach EZB-Urteil ein

rec Frankfurt

Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des umstrittenen EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingestellt. Das teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. 19 Monate nachdem die Karlsruher Richter das Staatsanleihekaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) als zum Teil grundgesetzwidrig bezeichnet hatten, sind die unmittelbaren Nachwirkungen des Urteils ausgestanden. Auch mögliche Strafgelder gegen Deutschland sind vom Tisch.

Den Entschluss, die Vorwürfe zurückzunehmen, begründete die EU-Kommission damit, die Bundesregierung habe förmlich erklärt, den Vorrang und die Autonomie des EU-Rechts anzuerkennen. Dies gelte insbesondere auch für den Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Zudem habe Berlin zugesagt, die Autorität des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzuerkennen, dessen Urteile endgültig und verbindlich seien. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit dem Urteil vom 5. Mai 2020 erstmals offen gegen den EuGH gestellt.

Kommentar auf dieser Seite

Bericht Seite 5

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.