Aktionärstreffen

Online-HVs und IT-Sicherheit

Auch nach der Pandemie könnten Online-Hauptversammlungen von börsennotierten Unternehmen für Aktionäre zum Alltag gehören. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, dieses Format dauerhaft zu erlauben.

Online-HVs und IT-Sicherheit

fcb Frankfurt

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, dass Online-Hauptversammlungen von börsennotierten Unternehmen, wie sie 2020 wegen der Corona-Pandemie übergangsweise eingeführt wurden, dauerhaft ermöglicht werden. Kritik war an diesem Format bislang vornehmlich wegen Mängeln beim Rede- und Fragerecht der Aktionäre geübt worden.

Doch Professorin Melanie Volkamer, IT-Sicherheitsexpertin des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), weist in einer KIT-Mitteilung noch auf ein anderes Problemfeld hin, denn sie sieht vor allem die bei virtuellen HVs für Abstimmungen verwendeten Online-Wahlsysteme sehr kritisch. Die derzeit eingesetzten Black-Box-Systeme seien nicht nur nicht verifizierbar, sondern wiesen auch diverse Schwachstellen auf.

Zudem seien sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, nicht zertifiziert. Die Anforderungen an die Sicherheit dieser Systeme müssten vom BSI erst noch entwickelt werden. Darüber hinaus stellt die Leiterin der Forschungsgruppe Secuso – Security, Usability, Society am KIT infrage, ob die für börsennotierte Aktiengesellschaften vorgeschriebene notarielle Beurkundung der Hauptversammlung unter den gegebenen Umständen überhaupt erfolgen kann.