Anlegerschützer wollen gegen OHB-Chefkontrolleur stimmen
12. Juni
Aktionärsschützer wollen gegen OHB-Chefkontrolleur stimmen
kro Frankfurt
Zugegeben, mit einem Anteil von nicht einmal mehr 6% haben OHB-Streubesitzaktionäre nach dem Einstieg von KKR bei dem Raumfahrtkonzern ohnehin nicht viel zu melden. Ihre Ansichten zu Wirtschafts- und Governance-Fragen des Bremer Unternehmens können sie auf der am 12. Juni anstehenden Hauptversammlung aber trotzdem kundtun.
Zu diesen Ansichten gehört jene von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK, dass Robert Wethmar besser nicht noch einmal in den Aufsichtsrat von OHB gewählt werden sollte. Der Rechtsanwalt, der dem Kontrollgremium seit 2012 angehört und dessen Vorsitzender er seit 2018 ist, sei „zweifelsohne geeignet“, heißt es in der Begründung. Mit der Kanzlei Taylor Wessling, in der Wethmar als Partner tätig ist, bestehe jedoch ein Rahmenvertrag über rechtliche Beratung der OHB. Die Anlegervereinigung findet: „Rechtliche Beratung und Aufsichtsratsfunktion sollten klar getrennt und keinesfalls vermengt werden, um Interessenskonflikte stets sicher ausschließen zu können.“
Die Personalie ist nicht der einzige Punkt, an dem sich die Aktionärsschützer stören. Auch der Plan zur Vorstandsermächtigung für eine Kapitalerhöhung von bis zu 50% des Grundkapitals findet sowohl bei der SdK als auch bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wenig Gegenliebe. Bei der OHB möchte man dadurch auch künftig zum Beispiel in der Lage sein, Übernahmen oder Beteiligungen kurzfristig finanzieren zu können. Eine solch „erhebliche“ Veränderung der Kapitalausstattung sollte allerdings nicht per Vorratsbeschluss und damit ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre auf einer Hauptversammlung erfolgen, kritisiert die DSW. Beide Anleger-Schutzvereinigungen wollen deswegen gegen diesen Beschluss stimmen.