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BGH urteilt erstmals in Dieselaffäre

Verbraucherfreundliche Entscheidung angedeutet - Gerichtsverfahren gegen Pötsch und Diess eingestellt

BGH urteilt erstmals in Dieselaffäre

Von Carsten Steevens, HamburgAbhaken kann Volkswagen den im September 2015 aufgeflogenen Dieselskandal nach wie vor nicht, auch wenn die Einstellung des Verfahrens gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch sowie gegen Vorstandschef Herbert Diess am Landgericht Braunschweig wegen des Verdachts der Marktmanipulation ein weiterer wichtiger Schritt zur Überwindung der Krise ist. Viereinhalb Jahre nach Aufdeckung des Abgasbetrugs bei Millionen Dieselautos ist weder die Frage der Verantwortlichkeiten endgültig beantwortet noch steht fest, wie teuer der Skandal um die auf Druck von US-Umweltbehörden veröffentlichten Manipulationen für den Konzern letztlich sein wird.Am Montag wird erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil im Dieselskandal verkünden, dem Verbraucheranwälte eine Signalwirkung auch für Verfahren um manipulierte Diesel anderer Hersteller beimessen. Sollte das oberste deutsche Zivilgericht dem auf Schadenersatz klagenden Halter eines 2014 erworbenen VW Sharan mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 recht geben, könne das zu einer Vielzahl von Gerichtsurteilen gegen VW führen.In einer mündlichen Verhandlung am 5. Mai hatte der BGH in einer vorläufigen Einschätzung Zweifel an Argumenten des Wolfsburger Autobauers erkennen lassen. Durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs sei der Käufer geschädigt worden. Auch habe der Kläger hinreichend dargelegt, dass der VW-Vorstand von der Betrugssoftware gewusst haben müsse. Einen Abzug der Kosten für die Fahrzeugnutzung durch den Kläger hält der BGH möglicherweise für gerechtfertigt.Bei VW sieht man keinen Anlass für neue Klagen. Die vorläufige Auffassung des Gerichts, dass schon mit dem Fahrzeugkauf ein Schaden entstanden sei, den VW – mit Abzug einer Nutzungsentschädigung – ersetzen müsse, teilt der Autohersteller nicht. VW verweist zudem darauf, dass dem in diesem Jahr verhandelten ausgerichtlichen Vergleich mit Verbraucherschützern im Zuge einer Musterfeststellungsklage viele Kunden zugestimmt hätten und andere Ansprüche verjährt seien. VW hat sich verpflichtet, den Vergleichsberechtigten der Musterfeststellungsklage insgesamt bis zu 830 Mill. Euro zu zahlen. Von dem BGH-Urteil erwartet der Autobauer eine klare Botschaft dazu, wie weitere juristische Punkte auch bei den zahlreichen anderen Prozessen eingeschätzt werden. Dies könne die zügige Beendigung vieler noch laufender Verfahren erleichtern. Zugleich rechnet man bei VW aber auch damit, dass mit dem BGH-Urteil Fragen offen bleiben werden, da es unterschiedliche Fallkonstellationen gebe.Insgesamt hat “Dieselgate” VW bereits mehr als 31 Mrd. Euro gekostet. Der Großteil der Belastungen resultiert aus Vereinbarungen in den USA. Im Zusammenhang mit der Einstellung des Strafverfahrens am Landgericht Braunschweig gegen Pötsch und Diess hat VW Geldauflagen von je 4,5 Mill. Euro an das Land Niedersachsen gezahlt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte die Manager sowie den früheren VW-Vorstandschef Martin Winterkorn im September vorigen Jahres angeklagt, den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Abgasskandal resultierenden erheblichen finanziellen Risiken informiert zu haben. – Wertberichtigt Seite 8