Commerzbank

Verwahrentgelt auf dem Prüfstand

Die meisten Banken haben die Negativzinsen wieder abgeschafft – doch die Praxis wird Gerichte noch lange beschäftigen. Am Montag prüft das Landgericht Frankfurt das Verwahrentgelt der Commerzbank.

Verwahrentgelt auf dem Prüfstand

jsc

Montag, 10.10.:

Auch wenn die allermeisten Banken und Sparkassen Negativzinsen auf Bankeinlagen – oft „Verwahrentgelt“ genannt – wieder abgeschafft haben, wird der Streit darüber vor Gericht noch lange dauern. Am Montag verhandelt das Landgericht Frankfurt das Verwahrentgelt der Commerzbank, nachdem die Verbraucherzen­trale Hamburg vor annähernd einem Jahr dagegen geklagt hatte. Der Prozess ist auch für andere Geldhäuser relevant. Denn etliche Adressen hatten ab einer bestimmen Schwelle Verwahrentgelte von meist 0,5% berechnet, ehe die EZB im Juli ihre Zinssätze anhob. Im Preis- und Leistungsverzeichnis der Commerzbank taucht das Verwahrentgelt noch auf, nach Angaben eines Sprechers erhebt die Bank diesen Posten allerdings nicht mehr.

Ob ein Negativzins zulässig war, ist bis heute ungeklärt. Die Verbraucherzentralen zogen gegen mehrere Banken vor Gericht. Während das Landgericht Berlin die Negativsätze der Sparda-Bank Berlin kippte und auch das Landgericht Düsseldorf im Fall der Volksbank Rhein-Lippe ähnlich urteilte, bekräftigte das Landgericht Leipzig, dass die Sparkasse Vogtland von Neukunden und von Bestandskunden nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt erheben darf, wie eine Übersicht der Verbraucherzentralen zeigt. Die Urteile sind jeweils nicht rechtskräftig.

Die Commerzbank hatte ein Verwahrentgelt auch für Sparbücher vorgesehen – daran entzündet sich die Kritik der Verbraucherschützer. In weiteren Fällen, etwa bei Riester-Verträgen oder Kontokorrentkrediten, verwarfen Gerichte den Negativzins. Nach einem Urteil in Frankfurt wäre der Streit um eine Facette reicher. Das letzte Wort hat womöglich der Bundesgerichtshof.