Zahlungsdienstleister

Gericht erklärt Wirecard-Bilanzen für nichtig

Das Landgericht München hat die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters Wirecard aus den Jahren 2017 und 2018 für nichtig er­klärt. Vorsitzender Richter Helmut Krenek begründete die Entscheidung damit, dass entweder ein Verstoß gegen die Grundsätze...

Gericht erklärt Wirecard-Bilanzen für nichtig

mic München

Das Landgericht München hat die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters Wirecard aus den Jahren 2017 und 2018 für nichtig er­klärt. Vorsitzender Richter Helmut Krenek begründete die Entscheidung damit, dass entweder ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vorliege oder die Nichtigkeit aus einer Überbewertung von Aktiva resultiere. Mit den Abschlüssen seien auch die Dividendenzahlungen für jene Jahre nichtig.

Insolvenzverwalter Michael Jaffé erklärte, Klein- und Privatanleger seien nicht maßgeblich berührt, weil die Dividenden vor allem an Großaktionäre ausgeschüttet worden seien. Nach Ansicht der Aktionärsvereinigung DSW ist das Urteil für die Auseinandersetzung der ehemaligen Wirecard-Aktionäre mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY relevant, die die Bilanzen geprüft und testiert hatte. Für die rund 1 000 Klagen gegen die Prüfer sieht DSW nun gestiegene Erfolgschancen. EY dagegen stellt fest, weder die Landesgesellschaft Deutschland noch Mitarbeiter seien Partei oder Beklagte des Rechtsstreits in München gewesen.

Bericht Seite 3

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