Cum-ex-Milliardenskandal

Hanno Berger soll neun Jahre in Haft

Mit Hanno Berger soll eine Hauptfigur im Cum-ex-Milliardenskandal nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für lange Zeit ins Gefängnis. Das Landgericht Bonn fällt in der kommenden Woche sein Urteil.

Hanno Berger soll neun Jahre in Haft

ak Bonn

Der ehemals renommierte Steuerrechtler Hanno Berger soll wegen schwerer Steuerhinterziehung bei Cum-ex-Geschäften der Warburg Bank nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für neun Jahre ins Gefängnis. Im Plädoyer vor dem Landgericht Bonn sprach der Anklagevertreter am Dienstag von einer hohen kriminellen Energie des heute 72-Jährigen, der „zweifellos eine hervorgehobene Rolle im Cum-ex-Geschehen“ eingenommen habe.

Reue konnte die Staatsanwaltschaft bei Berger nicht erkennen, der Ankläger sprach von Schutzbehauptungen, „halbgaren Entschuldigungen“ und einem „unklaren Teilgeständnis“ spät im Prozess.

Den Schaden für den Fiskus aus den Cum-ex-Eigenhandelsgeschäften von Warburg sowie zwei Cum-ex-Fonds für reiche Privatkunden beziffern die Ermittler auf rund 278 Mill. Euro. Berger soll die Handelsstrukturen der Bankspitze vorgestellt, den Kontakt zu Aktienhändlern in London hergestellt sowie vermögende Privatinvestoren vermittelt haben. Er und sein früherer Kanzleipartner Kai-Uwe S., der als einer der Hauptzeugen gegen Berger im Prozess aussagte, sollen zusammen gut 27,3 Mill. Euro an Honoraren eingestrichen haben.

Bergers Verteidiger ließ in seinem Plädoyer keine Anzeichen erkennen, dass sein Mandant das Geld zurückzahlen will. Berger hatte sich während des Verfahrens als mittellos bezeichnet. Die Justiz hat jedoch Zweifel daran und hat vor wenigen Tagen Immobilien von Berger und seiner Familie durchsuchen lassen.

Bergers Ex-Partner S. hat unterdessen die Rückzahlung seines Profit-Anteils von knapp 13,7 Mill. Euro über einen Schweizer Treuhänder veranlasst. Entsprechende Schreiben stellte das Bonner Landgericht vor.

Urteil in kommender Woche

Die Verteidigung von Berger verzichtete darauf, für ein konkretes Strafmaß zu plädieren. Sein Anwalt widersprach den Vorwürfen im Grundsatz nicht, sah aber einen Vorsatz erst vom Jahr 2009 an gegeben, da sich dann die Rechtslage durch ein Schreiben des Finanzministeriums etwas geändert hatte.

Das Landgericht Bonn will das Urteil in der kommenden Woche am Dienstag verkünden. Berger war im Februar von der Schweiz ausgeliefert worden und sitzt seitdem in U-Haft.

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