ste Braunschweig - Im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Volkswagen und die Porsche SE wegen eines möglichen Verstoßes gegen Ad-hoc-Publizitätspflichten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat der 3. Zivilsenat am Oberlandesgericht Braunschweig signalisiert, dass ein Teil der Ansprüche auf Schadenersatz wegen erlittener Kursverluste verjährt sein könnte. Dabei geht es nach vorläufigen Einschätzungen um Forderungen bis zum 10. Juli 2012. Während der Autobauer die "relativ deutliche Absage" angeblicher Ansprüche hervorhob, betonte der Anwalt der Musterklägerin Deka Investment, der Senat habe einen "wichtigen Pflock" gesetzt. Er sei zuversichtlich, "dass es Geld gibt". Anwalt Andreas Tilp, der Ansprüche ab Frühjahr 2008 für begründet hält, schätzt Klägeransprüche von 2 Mrd. Euro als aussichtsreich ein. Insgesamt machen Kläger Ansprüche über 9 Mrd. Euro geltend, der Streitwert der Forderungen im Musterverfahren beträgt 4 Mrd. Euro. Die höchste Einzelforderung liegt bei 1,2 Mrd. Euro, die geringste bei 370 Euro.
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