Die Finanzaufsicht BaFin erwägt, ihre Entscheidungen zu Initial Coin Offerings (ICOs), umstrittene alternative Finanzierungsarten, künftig schriftlich mitzuteilen, wie BaFin-Referatsleiter Thomas Höhlein auf der Primärmarktkonferenz des Deutschen Aktieninstituts erklärte. Es gebe einen großen Bedarf, dass sich die BaFin schriftlich äußere, aber in der Bindungswirkung mache es keinen Unterschied, ob eine Entscheidung mündlich oder schriftlich mitgeteilt werde. Die Aufsicht hat bisher im Bereich ICO allein rund 130 Voranfragen zur Prospektpflicht erhalten.
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