CDU-Wirtschaftsrat

Effizientere Unternehmensbesteuerung gefordert

Der Wirtschaftsrat der CDU dringt darauf, die Unternehmensbesteuerung deutlich effizienter umzusetzen. Auch im EU-Parlament wird um weniger Komplexität der Besteuerung gerungen.

Effizientere Unternehmensbesteuerung gefordert

Effizientere Unternehmensbesteuerung gefordert

CDU-Wirtschaftsrat legt Zehn-Punkte-Programm vor – Neuer Vorstoß zur Vereinfachung der Steuerberechnung auch in der EU

ahe/lz Berlin/Frankfurt

Der Wirtschaftsrat der CDU dringt darauf, die Unternehmensbesteuerung in Deutschland deutlich effizienter als bisher umzusetzen. In einem Zehn-Punkte-Programm, das die zuständige Bundesfachkommission des Rates bereits verabschiedet hat und das der Börsen-Zeitung vorliegt, wird insbesondere eine konsequente Digitalisierung der Besteuerungsprozesse, Reformen der Meldepflichten und der Gewerbesteuer sowie eine bessere und klarere Gesetzgebung gefordert. Die Rede ist von einem „Verwaltungsneustart“ in Sachen Unternehmensbesteuerung.

„Ein echtes Konjunkturprogramm zum Nulltarif“

Wolfgang Steiger, der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, sagte zur Börsen-Zeitung, der Abbau unnötiger Regulierungen und die Verkürzung von Bearbeitungsfristen würden Staat und Wirtschaft massiv entlasten und wären damit „ein echtes Konjunkturprogramm zum Nulltarif“. Neben der im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähigen Steuerhöhe sei vor allem die Steuerbürokratie zu einem entscheidenden Bremsklotz für die Wirtschaft geworden, kritisierte Steiger unter Verweis auf fehlende Digitalisierung, mehrfache Berichtspflichten sowie eine Mentalität, die Steuerzahler zunächst einmal per se als potenzielle Steuerbetrüger betrachtet.

Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates
Wirtschaftsrat/Jens Schicke

Wichtigstes Ziel für mehr Effizienz wäre nach Einschätzung des Wirtschaftsrates, alle Steuerarten vollständig künftig elektronisch abwickeln zu können. Ein erster Schritt dahin wäre demnach die verbindliche Einführung digitaler, maschinenlesbarer Steuerbescheide sowie die Bereitstellung der zugehörigen Datensätze für Unternehmen und Steuerberater, hieß es. Notwendig hält der Wirtschaftsrat in diesem Zusammenhang auch eine zentrale, bundeseinheitliche Datenaustauschplattform, die standardisierte Schnittstellen bietet. Zugleich müsse ein „Once-Only Prinzip“ in der kompletten Steuerverwaltung etabliert werden. Unternehmen sollten ihre Stammdaten nicht mehrfach an unterschiedliche Stellen in den Steuerbehörden übermitteln müssen.

Grundsätzlich, so wird vom Wirtschaftsrat bemängelt, liegt die Bearbeitungsdauer steuerlicher Verfahren seit Jahren deutlich hinter den Zielen, die sich Politik und Verwaltungen selbst gesteckt hätten. Die Organisation plädierte daher im Rahmen ihres Zehn-Punkte-Programms unter anderem für eine Ausweitung der Selbstveranlagung, automatisierte Bescheid-Erstellungen, kürzere und verbindliche Fristen und das Streichen von überflüssigen Erklärungspflichten.

Auch für die Gewerbesteuer, die laut Wirtschaftsrat „ein erheblicher Kosten- und Komplexitätstreiber in der Unternehmensbesteuerung“ ist, wird eine „One-Stop-Shop“-Lösung befürwortet. Der Rat verwies darauf, dass die Bemessungsgrundlage seit Jahren erheblich von der Körperschaftssteuer abweiche und bezeichnete die Gewerbesteuer als „Fremdkörper“, der grundlegend reformiert oder in die Unternehmensbesteuerung integriert werden sollte.

Im Bereich der Meldepflichten verwies der Wirtschaftsrat unter anderem auf die umfangreichen Nachweisanforderungen, die besonders in Betriebsprüfungen „oft in keinem angemessenen Verhältnis zum steuerlichen Erkenntnisgewinn“ stünden. Grundsätzlich kritisierte der Rat die häufig unterschiedlichen Formate, Fristen und Prüfkriterien bei den Meldepflichten.

Auch EU-Parlament will Komplexität reduzieren

Auch auf EU-Ebene sind derzeit Bestrebungen im Gange, die Komplexität der Unternehmensbesteuerung über Grenzen hinweg zu verringern und auf diese Weise die Unternehmen zu entlasten. Schon 2023 legte die EU-Kommission einen Vorschlag vor: Business in Europe: Framework for Income Taxation – kurz „BEFIT“. Es soll eine EU-Steuergruppe geben, innerhalb derer Verluste verrechnet werden können und Doppelbesteuerung aufgrund von Verrechnungspreisproblemen der Vergangenheit angehören sollen.

EU-Bemessungsgrundlage

Das soll den EU-Binnenmarkt stärken, weil es vor allem Unternehmen hilft, die in verschiedenen EU-Ländern agieren, wie etwa Netflix. Die Erträge aus allen Ländern, in denen Netflix aktiv ist, werden zentral gebündelt und einzelnen „Befit-Teams“ aus nationalen Gruppen von Finanzbeamten zugeordnet. Je nach Gewichtung des Unternehmensertrags in den einzelnen Ländern wird der nationale Anteil ermittelt und zugewiesen. Das verringert den bürokratischen Aufwand für Unternehmen deutlich. Geplant ist, dass zunächst Unternehmen über 750 Mill. Euro an Umsatz erfasst werden.

Nun scheint hierfür nach Jahren der Debatte ein Kompromiss im zuständigen EU-Parlamentsausschuss Wirtschaft und Währung über Parteigrenzen hinweg gefunden worden zu sein. Die Berichterstatterin Evelyn Regner (SDP) betonte, jetzt müssten auch die EU-Staaten über ihren Schatten springen.

Was machen die EU-Mitgliedsstaaten?

Regner, die zuversichtlich ist, dass auch das Plenum des EU-Parlaments dem Kompromiss noch zustimmen wird, sagte, die Mitgliedsstaaten „dürfen nicht nur national egoistisch denken, denn die Regelung ist ja auch im Sinne der Unternehmen in ihrem Land“. Zumal die laufende Abstimmung über den neuen EU-Haushalt dabei nach Einschätzung der EU-Abgeordneten als Hebel dienen könnte. Obendrein habe der Druck der nationalen Unternehmensverbände enorm zugenommen, um zu einer gemeinsamen Neuregelung zu kommen.

Ob dies ausreicht, dass der Kompromiss den EU-Rat der Nationalstaaten passieren kann, ist gleichwohl unklar. Schon in den Jahren davor hatten einige Länder „immer wieder neue Argumente dafür gefunden, das Vorhaben zu blockieren", wie Regner kritisiert. So pocht das irische Parlament regelmäßig darauf, dass „Fragen der direkten Besteuerung gemäß den Verträgen allein in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen und eine Steuerharmonisierung diesem Grundsatz zuwiderläuft“. Und das maltesische Parlament hat schon früher darauf hingewiesen, dass „die bloße Feststellung von Unterschieden zwischen nationalen Steuergesetzen kein ausreichender Grund für eine Steuerharmonisierung ist“.