BREXIT – EIN SCHRITT VORAN, ABER VIELE OFFENE PROBLEME – RECHTSHOHEIT

EuGH bleibt nicht außen vor

Meinungsverschiedenheiten bestehen fort

EuGH bleibt nicht außen vor

hip London – Wenn es ein Thema gibt, das Premierministerin Theresa May im Brexit-Prozess am Herzen liegt, dann ist es die Beendigung der Oberhoheit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Hätten die Konservativen bei den Wahlen im Juni vergangenen Jahres den von ihnen erwarteten deutlichen Sieg davongetragen, hätte May als nächsten Schritt den Abschied vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf die Tagesordnung gesetzt. Ihr geht es darum, dass Großbritannien als unabhängige souveräne Nation seine eigenen Gesetze macht. Dem bisherigen Vorrang des europäischen Rechts bereitet sie mit einem Aufhebungsgesetz (Repeal Bill) ein Ende. Es hebt das Gesetz über die Europäischen Gemeinschaften von 1972 auf und macht zugleich das derzeit gültige europäische Recht zu britischem Recht. Danach kann sich die Regierung die Gesetze nach und nach vornehmen und unerwünschte Vorschriften außer Kraft setzen, ohne dass ihr ausländische Instanzen dazwischenfunken.Aber das Freischwimmen zehrt aus. In der nun bekannt gegebenen Einigung auf einen Übergangszeitraum nach dem EU-Austritt im März 2019 gehören die Passagen zur Rechtshoheit zu den Abschnitten, die noch nicht grün markiert sind, d. h. die Meinungsverschiedenheiten über die künftige Rolle des EuGH bestehen fort. Zuletzt waren versöhnliche Töne aus Westminster zu hören. May gab in ihrer jüngsten programmatischen Brexit-Rede zu, “dass das EU-Recht und die Entscheidungen des EuGH uns auch nachdem wir die Jurisdiktion des EuGH verlassen haben weiter betreffen werden”. Es fange schon damit an, dass der EuGH entscheide, ob Abkommen, die die Staatengemeinschaft geschlossen hat, mit dem eigenen Recht der EU vereinbar sind. Die Vereinigten Staaten mussten das feststellen, als der EuGH den Safe-Harbor-Rahmen für den Austausch von Daten für ungültig erklärte. “Wo angebracht, werden unsere Gerichte auch auf die Urteile des EuGH schauen, wie sie es schon in Bezug auf die jeweilige Rechtsprechung der Gerichte anderer Länder tun”, sagte May. Sie machte jedoch zugleich klar, “dass bei Streitigkeiten über unsere zukünftige Partnerschaft letztlich nicht das Gericht der einen oder anderen Partei Schiedsrichter sein kann”. Brüssel besteht bislang darauf. Als Kompromiss käme ein paritätisch besetztes Gremium in Frage.