EuGH stützt Ökostrom-Umlage

Börsen-Zeitung, 29.3.2019 dpa-afx Luxemburg - Deutschland hat im Streit über die Förderung von Ökostrom einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingefahren: Die Finanzierung des Ausbaus von Strom aus Wind, Sonne und Co. nach dem...

EuGH stützt Ökostrom-Umlage

dpa-afx Luxemburg – Deutschland hat im Streit über die Förderung von Ökostrom einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingefahren: Die Finanzierung des Ausbaus von Strom aus Wind, Sonne und Co. nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2012 ist aus Sicht des EuGH keine staatliche Beihilfe. Rückforderungen der EU-Kommission in Millionenhöhe entfallen deshalb.Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Kosten für den Ausbau von Ökostrom über eine Umlage finanziert, die alle Stromkunden zahlen. Derzeit sind das 6,4 Cent je Kilowattstunde. Das Gesetz gewährt jedoch Nachlässe für Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, zum Beispiel Stahlwerke.Die EU-Kommission hatte 2014 die Förderung als staatliche Beihilfe gewertet, diese aber für zulässig erklärt. Einen kleinen Teil forderte die Kommission als überzogen zurück. Nach damaligen Angaben ging es um etwa 30 Mill. Euro.Nach dem EuGH-Urteil sind die mit der Ökostrom-Umlage eingenommenen Gelder keine staatlichen Mittel. Die Versorger könnten die Umlage auf die Verbraucher umwälzen, seien dazu aber nicht verpflichtet, erklärten die Richter. Die EU-Kommission erklärte, man nehme das Urteil zur Kenntnis. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Deutschland begrüßte den Spruch des EuGH als wegweisend.