Italien hat ein neues Wahlrecht
Börsen-Zeitung, 27.10.2017 tkb Mailand - Italien hat ein neues Wahlgesetz. Der Senat hat am Donnerstag mittels einer Vertrauensabstimmung dem "Rosatellum" zugestimmt. Zwei Drittel der Sitze werden künftig nach dem Verhältnis-, ein weiteres Drittel...
Italien hat ein neues Wahlrecht
tkb Mailand – Italien hat ein neues Wahlgesetz. Der Senat hat am Donnerstag mittels einer Vertrauensabstimmung dem “Rosatellum” zugestimmt. Zwei Drittel der Sitze werden künftig nach dem Verhältnis-, ein weiteres Drittel nach dem Mehrheitsprinzip vergeben. Berlusconis Forza Italia und die rechtspopulistische Lega Nord haben die Regierungspartei PD bei der Abstimmung unterstützt. Laut Verfassungsjuristen handelt es sich nicht um “ein ideales Modell”. Zumindest wird in beiden Kammern nun nach ein und demselben System gewählt, rechtfertigt die Regierung das System. Neuwahlen sollen im März 2018 stattfinden.