Arbeitsmarkt

Kurzarbeit bis Ende März verlängert

Aufgrund der anziehenden vierten Coronawelle hat die geschäftsführende Bundesregierung am Donnerstag die Regeln für die Kurzarbeit noch einmal um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert. Das Kabinett billigte eine entsprechende Verordnung von...

Kurzarbeit bis Ende März verlängert

ast Frankfurt

Aufgrund der anziehenden vierten Coronawelle hat die geschäftsführende Bundesregierung am Donnerstag die Regeln für die Kurzarbeit noch einmal um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert. Das Kabinett billigte eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubert Heil (SPD). Demnach wird es Betrieben nach wie vor erleichtert, Kurzarbeit zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) entlastet die Firmen zudem finanziell, indem sie die Hälfte der Sozialbeiträge für die Kurzarbeiter erstattet. „Damit geben wir in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten klare Perspektiven und tragen dazu bei, dass der Arbeitsmarkt gut durch den Winter kommt“, sagte Heil. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist nach Ansicht der scheidenden Regierung nicht auszuschließen, dass es durch verschärfte Maßnahmen wieder zu stärkeren Auswirkungen etwa im Einzelhandel, im Gastgewerbe und in anderen Dienstleistungsbereichen kommt.