Subventionen aus Drittstaaten im Visier der EU

Brüssel will europäische Unternehmen im Wettbewerb besser schützen - Weißbuch veröffentlicht

Subventionen aus Drittstaaten im Visier der EU

ahe Brüssel – Die EU-Kommission will europäische Unternehmen besser vor Konkurrenten aus Drittstaaten schützen, die von staatlichen Subventionen profitieren. Geplant sind daher neue Instrumente im Wettbewerbsrecht, über die unter anderem Übernahmen und Beteiligungen strenger kontrolliert werden können. Auch der Zugang zu Geldern aus dem EU-Haushalt soll eingeschränkt werden, wie aus einem Weißbuch hervorgeht, das die Brüsseler Behörde gestern veröffentlichte. Die zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, verwies darauf, dass der EU-Binnenmarkt für den Wohlstand Europas von entscheidender Bedeutung sei. “Er funktioniert aber nur gut, wenn faire Wettbewerbsbedingungen bestehen”, betonte sie.Die EU-Kommission sieht auf dem Binnenmarkt immer mehr Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen, die außereuropäische Unternehmen in Form von zinslosen Krediten, Steuererleichterungen oder direkten Zuschüssen erhalten. Die Zahl der Fälle steige, in denen solche Staatshilfen die Übernahme von EU-Unternehmen erleichterten oder auch “Investitionsentscheidungen, das Marktgeschehen, die Preispolitik der Begünstigten oder öffentliche Vergabeverfahren zum Nachteil der nichtsubventionierten Unternehmen” verzerrten, hieß es. Vestager räumte ein, dass es derzeit offensichtlich Gesetzeslücken gebe, da diese Fälle vom Beihilferecht, den sonstigen Wettbewerbsregeln, handelspolitischen Schutzinstrumenten und Vergabeverfahren der EU nicht abgedeckt würden.Die EU-Kommission schlägt nun drei neue Instrumente vor: Erstens möchte sie eine allgemeine Marktbeobachtung installieren, in die grundsätzlich alle schon auf dem Binnenmarkt tätigen Unternehmen einbezogen werden. Demnach soll die Kommission oder nationale Behörden Untersuchungen einleiten können, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sich Unternehmen mit Hilfe von Subventionen aus Drittstaaten unfaire Wettbewerbsvorteile verschaffen. Ist dies der Fall, könnten die Behörden beispielsweise Abhilfemaßnahmen verlangen. Dabei werden nur staatliche Subventionen von mehr als 200 000 Euro innerhalb eines Dreijahres-Zeitraumes erfasst. Chinesische Hilfen im FokusZweitens soll sichergestellt werden, dass die Übernahme auch einer größeren Beteiligung – die Rede ist von mehr als 35 % – unter fairen Wettbewerbsbedingungen stattfindet, dass die Finanzkraft des Käufers also zuvor nicht staatlich aufgepäppelt wurde. Im Weißbuch wird die EU-Kommission als zuständige Aufsichtsbehörde vorgeschlagen, die künftig solche Beteiligungsübernahmen prüft. Gelten soll das für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 100 Mill. Euro, aber auch für potenziell wichtige Unternehmen mit einem aktuell noch geringen Umsatz in der EU.Beim dritten Instrument geht es um die Auswirkungen von Subventionen auf EU-Vergabeverfahren. So besteht die Gefahr, dass die geförderten außereuropäischen Unternehmen leichter unter dem Marktpreis liegende oder nicht kostendeckende Gebote abgeben können, um an öffentliche Aufträge zu kommen. Auch Gelder aus dem EU-Haushalt – die etwa über die Europäische Investitionsbank (EIB) verteilt werden – sollen in diesem Zusammenhang besser geschützt werden.Die neuen Regeln könnten vor allem die Einkaufstour von chinesischen Unternehmen in Europa künftig erschweren. Fälle wie die Übernahme des Roboterherstellers Kuka hatten in der EU für Schlagzeilen gesorgt. Die EU-Kommission stellte allerdings klar, dass die neuen Instrumente nicht speziell gegen China gedacht seien. Als besonders von Drittstaaten-Subventionen betroffen sieht die Kommission allerdings Branchen wie Aluminium, Stahl, Halbleiter oder die Automobilindustrie in der EU an. Bis Ende September läuft nun zunächst eine öffentliche Konsultation über die Vorschläge der Kommission. Einen konkreten Gesetzvorschlag aus Brüssel soll es dann 2021 geben.