WertberichtigtMobiles Arbeiten

Homeoffice-Gesetz muss nicht sein

Die Zahl von Finanzinstituten, die Betriebsvereinbarungen über hybrides Arbeiten aufweichen, nimmt zu. Ein Gesetz, das befristete Regelungen aus Corona-Zeiten ersetzt, gibt es in Deutschland bislang nicht. Die Vorteile von mobilem Arbeiten sollten flexibel nutzbar bleiben.

Homeoffice-Gesetz muss nicht sein

Mobiles Arbeiten

Ein Gesetz muss nicht sein

ste Hamburg

Wie geht es weiter mit mobilem Arbeiten? Die Zahl von Finanzinstituten, die im Verlauf der Corona-Pandemie hybrides Arbeiten auf breiter Ebene einführten, inzwischen aber ihre Beschäftigten zum Großteil wieder in Vollzeit in die Büros beordern oder in der Arbeitswoche überwiegend Büropräsenz verlangen, nimmt zu. Auch in Deutschland straffen Häuser Regelungen. Die von angelsächsischen Finanzinvestoren dominierte Hamburg Commercial Bank (HCOB) etwa will nun eine erst Anfang 2022 verabschiedete Betriebsvereinbarung für das mobile Arbeiten von einer 60:40- zu einer 80:20-Regelung zugunsten des Büros aufweichen. Persönliche Kommunikation sei eine wichtige Basis für gute und effiziente Zusammenarbeit, heißt es. Und mehr Büropräsenz unterstütze das Ziel, Kunden bestmöglichen Service zu bieten. Das Echo unter Beschäftigten fällt geteilt aus. Doch das letzte Wort haben Arbeitgeber. Ein Gesetz, das befristete Regelungen aus Corona-Zeiten ersetzt, gibt es in Deutschland bislang nicht. Die Vorteile von mobilem Arbeiten sollten flexibel nutzbar bleiben.