Lang & Schwarz

Schatten der Vergangenheit

Hochmut kommt vor dem Fall, sagt ein bekanntes Sprichwort. Monatelang hat Lang & Schwarz-Chef André Bütow die in die Höhe schießenden Handelsumsätze und Ergebnisse seines Konzerns öffentlich sehr selbstbewusst gefeiert.

Schatten der Vergangenheit

Hochmut kommt vor dem Fall, sagt ein bekanntes Sprichwort. Monatelang hat Lang & Schwarz-Chef André Bütow die in die Höhe schießenden Handelsumsätze und Ergebnisse seines Konzerns öffentlich sehr selbstbewusst gefeiert. „Läuft wirklich bei uns“, ließ sich der seit 2002 im Vorstand vertretene Manager zitieren. Doch nur wenige Tage nach einer weiteren Jubelmeldung herrscht plötzlich Katerstimmung bei dem aktuell geschäftlich so erfolgreichen Broker. Denn die Vergangenheitsbewältigung droht einen erheblichen Teil der sprudelnden Gewinne des laufenden Jahres aufzufressen. Der Vorstand fürchtet Cum-ex-Steuernachforderungen im mittleren zweistelligen Millionenbereich.

Lang & Schwarz hätte gewarnt sein können. Bislang zählte der Broker zwar noch nicht zu dem umfangreichen Zirkel von Finanzdienstleistern, die mit den illegalen Aktienkreisgeschäften in den Nuller-Jahren in Verbindung gebracht wurden. Doch es ist auch nicht die erste Gesellschaft, deren Steuererklärungen aus dieser Zeit zunächst ohne Beanstandungen durchgingen und später doch noch Änderungsbescheide nach sich zogen. Denn die Erkenntnisse, wie genau die Cum-ex-Geschäfte abliefen und wie Absprachen zwischen den zahlreichen Akteuren der Aktienkreisgeschäfte mit Leerverkäufern getroffen wurden, gewannen die Ermittlungsbehörden erst spät. Gerade auch in Düsseldorf, dem Sitz von Lang & Schwarz, stecken die Steuerfahnder offenbar noch mitten in den Prüfungen. Auch die ebenfalls in der NRW-Landeshauptstadt ansässige Apo-Bank musste erst vor kurzem im Abschluss 2020 eine zusätzliche Cum-ex-Rückstellung von 49 Mill. Euro bilden.

Der Fall Lang & Schwarz zeigt: Weiterhin dürfte es Finanzdienstleister geben, die bilanziell für mögliche Steuernachforderungen in Sachen Cum-ex immer noch nicht auch nur annähernd genug vorgesorgt haben. Viele Akteure, die in die illegalen Transaktionen involviert waren, dürften auf Verjährung gehofft haben. Doch die Bundesregierung hat Ende vergangenen Jahres die Verjährungsfristen für schwere Steuerhinterziehung auf 15 Jahre verlängert.

Für Lang & Schwarz geht es indes um mehr als um potenziell an den Fiskus abfließende Millionen. Denn hier stellt sich die Frage nach der Verantwortung des aktuellen Managements, das auch in den fraglichen Jahren 2007 bis 2011 schon dem Vorstand angehörte oder Prokura hatte. Auf der verschobenen Hauptversammlung wird sich das Vorstandsduo kritischen Fragen stellen müssen.

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