cru Frankfurt - Die Bergisch Gladbacher Beteiligungsgesellschaft Indus Holding ist durch ein Gerichtsurteil nach der Klage eines Privatmanns dazu gezwungen worden, erstmals den Aufsichtsrat paritätisch mit Arbeitnehmervertretern zu besetzen. Sechs Vertreter der IG Metall sind dazu gerichtlich in das Kontrollgremium nachbestellt worden. Auf der außerordentlichen Indus-Hauptversammlung haben die Aktionäre "mit großer Mehrheit" die Neufassung der Satzung beschlossen sowie die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner neu gewählt, teilte Indus mit. Zudem wurde der ehemalige Vorstandschef Jürgen Abromeit zum Aufsichtsratschef gewählt.
Zugrunde liege der neuerdings paritätischen Besetzung des Aufsichtsrats ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Juni 2018, nach dem Indus dem Mitbestimmungsgesetz unterliegt. Vor diesem Hintergrund war die Satzung nach den Erfordernissen des Mitbestimmungsgesetzes anzupassen und die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durchzuführen.
Dezentrales Modell
Das dezentrale Geschäftsmodell von Indus mit den rund 50 operativ eigenständig agierenden Tochtergesellschaften bleibe von der paritätischen Besetzung des Aufsichtsrates unberührt. "Zentral für den Erfolg unserer Beteiligungsunternehmen sind ihre weitreichenden unternehmerischen Freiheiten", sagte Vorstandschef Johannes Schmidt auf der Hauptversammlung.
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Neuer Aufsichtsrat für Indus
Arbeitnehmervertreter erstmals paritätisch präsent
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