Cum-ex

Olearius und Warburg legen Verfassungs­beschwerde ein

Der Streit um die Causa Cum-ex geht weiter. Sowohl die Privatbank M.M. Warburg als auch deren Miteigentümer Christian Olearius und Max Warburg haben Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil eingelegt.

Olearius und Warburg legen Verfassungs­beschwerde ein

lee Frankfurt

Auch nach dem höchstrichterlichen Urteil aus Karlsruhe geht der Streit um die Causa Cum-ex weiter. Wie am Freitag im parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft bekannt wurde, haben die Privatbank M.M. Warburg und deren Miteigentümer Christian Olearius und Max Warburg Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Juli (Az.1 StR 519/20) eingelegt. Die Beschwerdeführer sehen ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Insbesondere in Bezug auf Olearius habe der BGH gegen den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundsatz der Un­schulds­vermutung verstoßen, weil die in der Entscheidung getroffenen „Feststellungen“ abschließende Festlegungen zu dessen angeblicher strafrechtlicher Schuld enthielten, ohne dass dem ein Strafverfahren gegen seine Person vorangegangen wäre. Die Vertreter der Hamburger Privatbank waren im erstinstanzlichen Verfahren am Landgericht Bonn nicht angeklagt, sondern nur verfahrensbeteiligt.

Bericht Seite 3

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