Auskunfts- und Rederecht

Opposition gegen Deutsche Telekom

Die Aktionärsvereinigung DSW hat mit Unterstützung der BayernInvest die Hauptversammlung der Deutschen Telekom um einen Tagesordnungspunkt erweitert. Darin wird vorgeschlagen, den Aktionären in der Satzung ein Auskunfts- und Rederecht...

Opposition gegen Deutsche Telekom

swa Frankfurt

Die Aktionärsvereinigung DSW hat mit Unterstützung der BayernInvest die Hauptversammlung der Deutschen Telekom um einen Tagesordnungspunkt erweitert. Darin wird vorgeschlagen, den Aktionären in der Satzung ein Auskunfts- und Rederecht einzuräumen, wenn die Hauptversammlung virtuell durchgeführt wird. Bislang müssen die Anteilseigner ihre Fragen vor dem Aktionärstreffen schriftlich einreichen und haben kein Recht, während der Online-Hauptversammlung Fragen zu stellen oder nachzufragen. „Dies schränkt die Aktionärsrechte in nicht akzeptabler Weise ein“, begründet die DSW ihren Ergänzungsantrag. Der Vorstand der Telekom lehnt das Ansinnen ab. Die Regularien einer virtuellen Hauptversammlung müssten zunächst Gegenstand eines künftigen Gesetzgebungsverfahrens werden.

In einem ähnlichen Vorstoß hatten die Belegschaftsaktionäre von Siemens auf der Hauptversammlung des Dax-Konzerns eine breite Zustimmung von 56,2% des vertretenen Kapitals bekommen, allerdings die qualifizierte Mehrheit nicht erreicht.