Anton Schlecker soll ins Gefängnis
Anton Schlecker soll ins Gefängnis
igo – Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Prozess gegen den früheren Drogeriebesitzer Anton Schlecker vor dem Landgericht Stuttgart am Montag eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung gefordert. Die Anklage hält es für erwiesen, dass der 73-Jährige Millionen aus dem Firmenvermögen zur Seite geschafft hat, obwohl ihm die drohende Insolvenz des Konzerns bewusst war. In zwei Anklagepunkten sieht die Staatsanwaltschaft einen besonders schweren Fall von Bankrott. Für Schleckers Sohn Lars beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, für seine Schwester Meike zwei Jahre und acht Monate.Dass dem Konzern, der 2012 Insolvenz anmeldete, seit Ende 2009 die Zahlungsunfähigkeit drohte, hätten die drei Angeklagten spätestens am 31.12.2010 “subjektiv erkannt”, so Staatsanwalt Thomas Böttger. In der ursprünglichen Anklage war er noch von Ende 2009 ausgegangen. Die Firmenkrise habe sich im Januar 2012 auch auf die Logistikfirma LDG ausgewirkt, die Lars und Meike Schlecker gehörte. Dennoch hätten die Angeklagten “auf unterschiedlichste Weise in erheblichem Umfang” Gelder aus beiden Firmen beiseitegeschafft. “Ab 2009 ging es nur noch darum, Löcher zu stopfen und sich dabei von einer Liquiditätslücke zur anderen zu hangeln”, so Böttger.Die Beklagten hatten die Anschuldigungen seit Prozessbeginn im Mai mehrmals zurückgewiesen. Zuletzt hatte die Familie 4 Mill. Euro an den Schlecker-Insolvenzverwalter überwiesen. Der Zweck dieser “Schadenswiedergutmachung” lag wohl auch darin, die Kammer bei der Strafbemessung milde zu stimmen.Die Verteidigung bezeichnete die Forderung der Ankläger als “überzogen”. Schleckers Anwalt Norbert Scharf sprach von einem “minder schweren Fall” von Bankrott, empfahl jedoch kein konkretes Strafmaß. Schlecker habe erst im Mai oder Juni 2011 eine drohende Insolvenz ahnen können. Er habe die Krise aufgrund seiner langjährigen Erfolge nicht wahrhaben wollen.Böttger rechnete vor, dass Schlecker durch überhöhte Stundensätze an die LDG Verluste von 9,3 Mill. Euro entstanden seien. Hinzu kämen weitere 2,1 Mill. Euro bei der Tochter SHS. Darüber hinaus habe Anton Schlecker ab Dezember 2010 weitere 5 Mill. Euro beiseitegeschafft, etwa durch Schenkungen an seine Enkel und Kinder. Lars und Meike Schlecker hätten als faktische Geschäftsführer 7 Mill. Euro aus der LDG gezogen, indem sie sich diese Summe als angeblichen Gewinn ausschütten ließen. Das Urteil der Kammer wird voraussichtlich am kommenden Montag verkündet.