Wirbel um „Blackrock-Ausnahme“ in EU-Lieferkettengesetz
Wirbel um „Blackrock-Ausnahme”
Breite Kritik an EU-Lieferkettengesetz – Fondsbranche protestiert
rec Brüssel
Vertreter der Fondsbranche stimmen in die breite Kritik gegen das geplante Lieferkettengesetz für die gesamte Europäische Union ein. Die vom EU-Parlament vorgesehene Ausweitung globaler Sorgfaltspflichten „ignoriert den Unterschied von Assetmanagern als Unternehmen und als Investoren“, protestiert der Fondsverband BVI. Der zuständige Berichterstatter René Repasi (SPD) verweist auf eine Sonderregelung für Vermögensverwalter, stellt aber zugleich klar: „Es gibt keine ‚Blackrock-Ausnahme‘ wie beim Rat.“
Im Rat konnten sich die EU-Staaten nicht auf eine gemeinsame Linie zum Umgang mit der Finanzbranche im Lieferkettengesetz einigen. Anders das EU-Parlament: Eine Mehrheit der Abgeordneten hat in der abgelaufenen Woche ein Verhandlungsmandat beschlossen, das weitreichende Sorgfaltspflichten in den globalen Lieferketten vorsieht – nicht zuletzt für Banken und andere Finanzdienstleister.
Den Plänen zufolge sollen Firmen ab einer gewissen Größe darauf achten, dass ihre Geschäftspartner in aller Welt Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Kritik daran kommt aus verschiedensten Ecken der Wirtschaft. Am Freitag machte auch der Industrieverband BDI massive Vorbehalte geltend: Es sei falsch, diese Aufgabe allein auf Unternehmen abzuwälzen, sagte BDI-Chefin Tanja Gönner und warnte vor großer Rechtsunsicherheit und überbordender Bürokratie. Marija Kolak, Chefin des Volksbankenverbands BVR, fordert: „Die Lieferkettenrichtlinie muss zielgerichtet und angemessen sein.“
Auch der Fondsverband BVI protestiert. „Im Gegensatz zu ihrem Vertragsverhältnis gegenüber einem Dienstleister haben Assetmanager als Investoren nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten und Mitspracherechte“, sagt ein Sprecher. Für den SPD-Abgeordneten Repasi trägt das EU-Parlament den Bedenken Rechnung: Blackrock und Co. sollten auf Unternehmen einwirken, in die sie investiert haben. „Die Möglichkeiten, auf eine andere Partei Einfluss zu nehmen, beschränken sich nicht auf Vertragsverhältnisse.“