Aktienrückkauf (Verlängerung)

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EQS-News: CENTROTEC SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Sonstige

Aktienrückkauf (Verlängerung)

17.07.2025 / 16:46 CET/CEST

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CENTROTEC SE, Brilon

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)

Erwerb eigener Aktien

Brilon, den 17. Juli 2025

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat am 17. Juli 2025 eine weitere

Anpassung des laufenden Aktienrückkaufprogramms, aufgrund dessen die

Gesellschaft bis einschließlich 26. Juli 2025 insgesamt 110.000 eigene

Aktien über die Börse erwerben kann, beschlossen.

Das Aktienrückkaufprogramm wird bis einschließlich 08. August 2025, also um

zwei Wochen gegenüber dem ursprünglichen Enddatum vom 26. Juli 2025,

verlängert.

Das Volumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu

erwerbenden Aktien wird auf 95.000 Stück Aktien reduziert (bisher 110.000

Stück Aktien), wobei die bisher seit dem 4. Dezember 2024 erworbenen rund

87.000 Aktien abzusetzen sind.

Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt

unverändert EUR 10.000.000,00.

Die übrigen Eckpunkte des laufenden Aktienrückkaufprogramms bleiben

unberührt.

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hatte ursprünglich am 4. Dezember 2024

ein Aktienrückkaufprogramm zunächst befristet auf einen Zeitraum bis zum 30.

April 2025 beschlossen und diese Befristung durch Beschluss vom 26. März

2025 auf die Zeit bis zum 26. Juni 2025 verlängert. Durch Beschluss vom 13.

Juni 2025 wurde die Laufzeit dann, mit einer Unterbrechung während der Zeit

der Hauptversammlung, bis einschließlich 26. Juli 2025 verlängert. Mit

Beschluss vom 13. Juni 2025 wurde dabei gleichzeitig das maximale

Erwerbsvolumen auf 110.000 Stück reduziert (vormals 200.000 Stück) und der

Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wurde auf EUR

10.000.000,00 (vormals EUR 14.000.000,00) reduziert.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen

Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche

Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung.

Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft ein auf

den börslichen Handel spezialisiertes Kredit- oder Wertpapierinstitut

beauftragt. Dieses Kredit- oder Wertpapierinstitut wird da

Aktienrückkaufprogramm an den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.

596/2014 über Marktmissbrauch vom 16. April 2014 (MAR) und der Delegierten

Verordnung (EU) 2016/1052 ausrichten.

Die bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen

werden weiterhin in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO

entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätesten

am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner

wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter

veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der

Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Brilon, den 17. Juli 2025

CENTROTEC SE

Der Verwaltungsrat

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