EQS-Adhoc: BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 46 Mio. und gibt Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt (deutsch)

EQS-Adhoc: BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 46 Mio. und gibt Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt (deutsch)

BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 46 Mio. und gibt Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt

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EQS-Ad-hoc: BOOSTER Precision Components GmbH / Schlagwort(e):

Anleiheemission/Sonstige

BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit

anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 46 Mio. und gibt

Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt

12.11.2025 / 18:22 CET/CEST

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BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit

anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 46 Mio. und gibt

Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt

Schwanewede, 12. November 2025 - Die Geschäftsführung der BOOSTER Precision

Components Holding GmbH (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, die

Begebung von neuen vorrangig besicherten und variabel verzinslichen

Unternehmensanleihen mit einem anfänglichen Emissionsvolumen von bis zu EUR

46 Mio. (die „Neue Anleihe “) zu prüfen. Pareto Securities AS, Niederlassung

Frankfurt (der „Manager“) wurde beauftragt, ab dem 13. November 2025 eine

Reihe von Gesprächen mit potenziellen Investoren zu organisieren.

Der Anleihe soll eine Laufzeit von vier (4) Jahren haben und schwedischem

Recht unterliegen. Die Mindestanlagesumme bzw. -zuteilung beträgt EUR

100.000,00. Der Nettoerlös aus der Platzierung der Neuen Anleihe wird zur

Refinanzierung der bestehenden vorrangig besicherten Anleihe der

Gesellschaft mit einem ausstehenden Betrag von EUR 41,5 Mio. und einer

Laufzeit bis zum 28. November 2026 (ISIN NO0012713520) (die "Bestehende

Anleihe ") einschließlich Kündigungsprämie und aufgelaufener, aber noch

nicht gezahlter Zinsen verwendet.

Die endgültige Entscheidung über die Begebung der Neuen Anleihe wird die

Gesellschaft auf der Grundlage der Bedingungen des Fremdkapitalmarkts und

dem Ausgang der Investorengespräche treffen. Die Gesellschaft wird den

Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Verlauf der Transaktion gemäß

den gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Die Gesellschaft gibt hiermit ferner bekannt, dass ihr Hauptgesellschafter,

die Halder Germany II GmbH & Co. KG („Gesellschafter“), der Gesellschaft

heute mitgeteilt hat, dass die Komplementärin der Halder Germany II, die

CAP4CAP GmbH & Co KG, durch die CAP2CAP Administration GmbH („CAP2CAP“)

ersetzt wurde („Ersetzung“). Diese Ersetzung gilt gemäß den

Anleihebedingungen vom 25. November 2022 der Bestehenden Anleihe (die

„Anleihebedingungen“)

als Kontrollwechselereignis (Change of Control Event). Infolge diese

Kontrollwechselereignisses hat jeder Gläubiger de Bestehenden Anleihe

(„Anleihegläubiger“)

gemäß Ziffer 9.6 (a) der Anleihebedingungen das Recht, den Rückkauf aller

oder eines Teils seiner Schuldverschreibungen zu einem Preis pro

Schuldverschreibung in Höhe von 101 % des Nennbetrags zuzüglich

aufgelaufener, aber noch nicht gezahlter Zinsen zu verlangen (die

„Verkaufsoption“).

Anleihegläubiger, die die Verkaufsoption ausüben wollen, müssen spätesten

30 Kalendertage nach dem Datum dieser Mitteilung (d.h. spätestens am 12.

Dezember 2025) (der „Stichtag“) eine Mitteilung an Nordic Trustee & Agency

AB (publ), z.H. Anna Litewka, P.O. Box 7329, SE-103 90 Stockholm,

sweden@nordictrustee.com, T: +46 8 783 7900, senden. Soweit Anleihegläubiger

die Verkaufsoption wirksam ausgeübt haben, hat die Gesellschaft die

betreffenden Schuldverschreibungen spätestens 20 CSD-Geschäftstage nach dem

Stichtag zurückzukaufen.

CAP2CAP und die Gesellschaft betrachten die Ersetzung als eine rein

technische Änderung auf der Ebene des Gesellschafters, die sich nicht auf

die Geschäftstätigkeit oder den Betrieb der Gesellschaft auswirkt. Daher

wird die Ersetzung nach Ansicht der Gesellschaft die Interessen der

Anleihegläubiger nicht wesentlich beeinträchtigen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Gesellschaft, für die Bestehende

Anleihe ein schriftliches Verfahren einzuleiten, um die Zustimmung der

Anleihegläubiger zur Ersetzung und zur Änderung der Anleihebedingungen

einzuholen, um zu vermeiden, dass die Ersetzung als Kontrollwechsel

angesehen wird (der „Vorschlag“). Als Entschädigung für die

Anleihegläubiger, die für den Vorschlag stimmen, beabsichtigt die

Gesellschaft, eine Zustimmungsgebühr in Höhe von 0,50 Prozent de

Nennbetrags jeder Bestehenden Anleihe anzubieten, vorbehaltlich der

Bedingungen, die in der entsprechenden Bekanntmachung zum schriftlichen

Verfahren festgelegt sind. Weitere Informationen zu dem Vorschlag werden in

einer separaten Pressemitteilung sowie in der entsprechenden Bekanntmachung

des schriftlichen Verfahrens dargelegt, falls die Gesellschaft beschließt,

das schriftliche Verfahren einzuleiten.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Verordnung (EU)

Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch

eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese

Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“),

in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein

Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht

unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger

Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten

oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger

Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige

Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf

angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in

dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder

Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder

japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. E

findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten

Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen

Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten

Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete

Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von

Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die

tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die

in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten

sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf

das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und

Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung,

zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu

überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse

oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf

zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser

Ad-hoc-Mitteilung gelten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

iron AG

Fabian Kirchmann | Karolin Bistrovic

+49 221 914097 14

booster-precision@ir-on.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: BOOSTER Precision Components GmbH

Industriepark Brundorf 4

28790 Schwanewede

Deutschland

Internet: https://www.booster-precision.com/

ISIN: NO0012713520

WKN: A30V3Z

Börsen: Freiverkehr in Frankfurt; FNSE

EQS News ID: 2228778

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