EQS-Adhoc: PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond (deutsch)

EQS-Adhoc: PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond (deutsch)

PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond

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EQS-Ad-hoc: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe

PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden

EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond

17.09.2025 / 07:37 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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(Marktmissbrauchsverordnung - MAR).

PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden

EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond

Mannheim, 17. September 2025 - Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin“)

der bestehenden EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 /

WKN: A3H2TU; „Bestehende Anleihe“) informiert darüber, dass heute die

beabsichtigte Refinanzierung der Bestehenden Anleihe über die Emission einer

neuen Anleihe im Nordic Bond Format („Nordic Bond“) beschlossen wurde

(„Refinanzierung“).

Die Vermarktung des Nordic Bond beginnt am heutigen Tage.

Für die Vermarktung des Nordic Bond wurden Pareto Securities AS, Frankfurt

Branch als Global Coordinator und Joint Manager und B. Metzler seel. Sohn &

Co. Aktiengesellschaft als Joint Manager mandatiert. Der Nordic Bond wird im

Wege einer Privatplatzierung institutionellen Investoren angeboten. Die

Emittentin beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission des Nordic Bond unter

anderem für die Refinanzierung zu verwenden.

Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der Platzierung des Nordic Bond

sowie der allgemeinen Marktbedingungen. Die Emittentin wird im Falle einer

erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond die Bestehende Anleihe kündigen

und vorzeitig zurückzahlen.

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine Kündigungs- oder

Rückzahlungsmitteilung bezüglich der Bestehenden Anleihe. Die Gläubiger der

Bestehenden Anleihe werden über die Refinanzierung im Falle der

erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond separat informiert.

Investor Relations Kontakt:

PAUL Tech AG

Patrick Weiden

Theodor-Heuss-Anlage 12

68165 Mannheim

Tel.: +49 621 92 100 100

Fax: +49 621 92 100 101

E-Mail: ir@paul.tech

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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),

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der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht,

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die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen

sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese

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und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eine

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in

irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung

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Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein

Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen

Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf

keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung

erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder

einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer

ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,

Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung

noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner

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verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden

nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung

(der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten

weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder

von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an

„qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder

(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and

Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen

Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel

49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,

Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen

als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten

Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf

dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf

die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur

Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) richtet sich

die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren

ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im

Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung

gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder

anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein

„Kleinanleger“

eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger

im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im

Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der

„Versicherungsvertriebsrichtlinie“),

sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4

Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein

Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014

(die „PRIIP-Verordnung“) erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder

zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu

stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die

anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten

Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der

Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

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wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind

verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese

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Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der

Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

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des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Diese

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Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der

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Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die

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solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen

oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht al

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