Telekom-Hauptversammlung

Union Investment schließt sich DSW-Forderung an

Die Fondsgesellschaft Union Investment schließt sich dem Ergänzungsantrag der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) an, die auf der Hauptversammlung der Deutschen Telekom eine Satzungsänderung durchsetzen will.

Union Investment schließt sich DSW-Forderung an

hei Frankfurt

Die Fondsgesellschaft Union Investment schließt sich dem Ergänzungsantrag der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) an, die auf der Hauptversammlung der Deutschen Telekom eine Satzungsänderung durchsetzen will. Den Aktionären sollten künftig bei einer virtuellen Hauptversammlung (HV) „die gleichen Rechte“ eingeräumt werden, „die auch bei einer Präsenzhauptversammlung bestehen“, heißt es in dem vorab von der Fondsgesellschaft veröffentlichten Statement von Vanda Rothacker anlässlich des virtuellen Aktionärstreffens der Telekom am kommenden Donnerstag. Rothacker ist Analystin mit Schwerpunkt Corporate Governance und schließt sich mit ihrer Kritik der anderer Investoren am Hauptversammlungsregime in vielen Dax-Unternehmen an.

Diese Rechte „umfassen das vollumfängliche Frage-, Rede- und Auskunftsrecht, das derzeit in der virtuellen Hauptversammlung auf nicht akzeptable Weise eingeschränkt wird“, so Rothacker weiter laut Mitteilung von Union Investment. Bei der Telekom wären mehr als 50% der Stimmen nötig, um eine solche Satzungsänderung durchzusetzen. Damit ist die Schwelle niedriger als etwa bei Siemens, wo der Streubesitz mit einer entsprechenden Forderung nach Rede- und Auskunftsrechten während der Hauptversammlung gescheitert war. Seit die Corona-Pandemie die Durchführung virtueller Aktionärstreffen erzwungen hat, sind viele Aktionäre mit der Ausgestaltung des Formats im Hinblick auf ihre Rechte unzufrieden, weil die meisten Dax-Unternehmen nur vorab eingereichte Statements und Fragen zulassen.

Union Investment kündigt außerdem an, gegen das neue Vergütungssystem für den Vorstand zu stimmen, da die Fondsgesellschaft die dort vorgesehene Möglichkeit von Sonderzahlungen außerhalb der regulären variablen Vergütung ablehnt. Auch die vorgeschlagenen Aktienrückkäufe der Telekom lehnt der Investor ab.